Anfrage Nr. 15-2718/2009:
Auswirkung der StVO-Novelle auf die Radwege im Bezirk

Inhalt der Drucksache:

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Auswirkung der StVO-Novelle auf die Radwege im Bezirk

Mit dem 1. September 2009 ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung aktiv. Diese beinhaltet
unter anderem elementare Änderungen im Bezug auf die Zulässigkeit von benutzungspflichtigen
Radwegen bei örtlich und baulich nicht ausreichenden Dimensionen.
Zusätzlich ist die quantitative Verknüpfung von (MIV-) Verkehrsaufkommen und folglich anzuordnender
(Radweg-) Benutzungspflicht aufgehoben.

Auf Grund des zu erwartenden Antwortvolumens verzichtet die Fraktion auf die übliche Frist
zur Beantwortung, es wird allerdings auch kein (wie seit Monaten üblich) Verweis auf ein seit
langem angekündigtes Konzept zum Radverkehr geduldet. Um Zwischennachricht des Beantwortungsstandes
wird gebeten.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Welche noch benutzungspflichtigen Radwege im Bezirk Mitte dürfen nach der Überarbeitung
der StVO künftig nicht mehr benutzungspflichtig gekennzeichnet sein?
2. Wird die Verwaltung an Hauptverkehrsstraßen mit nicht mehr zulässigen benutzungspflichtigen
Hochbord-Radwegen in Zukunft die nun rechtlich gleichgestellten
Schutzstreifen auf der Straße markieren, wenn ja in welchem Zeitraum?
3. Welche Anträge des Bezirksrates Mitte aus der aktuellen Legislaturperiode zum
Thema Radverkehrsanlagen, die von der Verwaltung argumentativ mit der alten StVO
abgelehnt wurden, müssten nach dem heutigen Stand positiv beantwortet werden?