Drucksache Nr. 1682/2009:
202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Teilbereich 202.2: Kirchrode / "Forschungszentrum Bemeroder Straße"

Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
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1682/2009
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202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Teilbereich 202.2: Kirchrode / "Forschungszentrum Bemeroder Straße"

Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 202.2, eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern gemäß den Anträgen in Anlage 1 zu dieser Drucksache zu entscheiden,

2. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 202.2, eingegangenen Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange entsprechend dem Abwägungsvorschlag in der nachfolgenden Begründung des Antrages zu entscheiden,

3. die 202. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 202.2, (Anlage 3) mit Begründung (Anlage 4) zu beschließen (Feststellungsbeschluss).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Bauleitplanverfahren und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Durch die verkehrsgünstige Lage der geplanten Baufläche kann in besonderer Weise den Bedürfnissen von berufstätigen und erziehenden Frauen sowie Personen mit Mobilitätseinschränkungen entsprochen werden, welche auf die Benutzung des ÖPNV angewiesen sind.

Kostentabelle

Es entstehen hinsichtlich der Planungsebene der Flächennutzungsplanung keine dadurch unmittelbar veranlassten finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2633 / 2007 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 0706 / 2008 - Beschluss zur erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 0136 / 2009 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Planungsziel der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 202.2, ist es, den durch die Tierärztliche Hochschule (TiHo) geprägten Standort östlich der Bemeroder Straße weiter zu entwickeln. Die räumliche Nähe zur TiHo und die verkehrlich günstige Lage bieten ein bedeutendes Entwicklungspotential für Einrichtungen der Wissenschaft und der Forschung, das genutzt werden sollte. Der dafür vorgesehene Bereich umfasst östlich der Bemeroder Straße / südlich der Güterumgehungsbahn die Fläche der ehemaligen, aufgegebenen und geräumten Kleingartenkolonie "Sommerlust" sowie weitere Flächen nördlich des Heistergrabens, die bisher noch kleingärtnerisch genutzt wurden.

Diese Entwicklung beruht auf dem seit Ende der 70er Jahre verfolgten Planungskonzept für den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Bemeroder Straße / Bünteweg.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines daraus entwickelten Bebauungsplanes soll die Ansiedlung von Forschungseinrichtungen, mit denen auch eine Tierhaltung zu Forschungszwecken verbunden sein kann, ermöglicht werden.

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan Nr. 1708 aufgestellt.


Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

Nach Beschluss der Ratsversammlung vom 07.05.2009 und nach Bekanntmachung vom 13.05.2009 wurden die Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.05.2009 bis 24.06.2009 öffentlich ausgelegt.



In 1.101 Zuschriften (in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung rd. 1.300) nahmen 992 Personen (in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 1244) fristgemäß Stellung. Weitere 67 Zuschriften gingen bis einschließlich 10.07.2009 nicht fristgemäß ein.




Die Stellungnahmen nahmen dabei fast ausschließlich sowohl auf die 202. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 202.2, als auch den Bebauungsplan Nr. 1708 Bezug. Zum Teil bezogen sie sich zusätzlich auf das Zielabweichungsverfahren zum Regionalen Raumordnungsprogramm und den Betrieb des konkret geplanten Ansiedlungsprojekts.

Im Gegensatz zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit hat die "Bürgerinitiative gegen Massentierversuche in Wohngebieten" keine eigene Stellungnahme abgegeben. Von ihr bzw. ihren Mitgliedern sind jedoch in Varianten Formschreiben erarbeitet und Einwendern zur Verfügung gestellt worden. Darüber hinaus liegen 16 individuell abgefasste Stellungnahmen vor, davon allerdings auch drei Zuschriften, die sich von den Einwendungen distanzierten. In den Zuschriften, die auf Varianten der genannten Formschreiben basieren, sowie in Individual-Schreiben wurden ausdrücklich die bereits aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorliegenden Äußerungen zum Gegenstand der erneuten Einwendungen erklärt. Eine Auseinandersetzung mit der Behandlung der Äußerungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hat nicht ersichtlich stattgefunden.

Die dem geplanten Forschungszentrum direkt mit der "Waldsiedlung Lebenshilfe für Behinderte e.V." benachbarte "Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung gGmbH" hat in diesem Verfahrensschritt keine Stellungnahme abgegeben.

Die Stellungnahmen aus dem Stadtgebiet Hannover entfallen überwiegend auf die dem Ansiedlungsvorhaben benachbarten Stadtteile Kirchrode, Seelhorst, Bult, Waldheim, Kleefeld und Bemerode (869 Personen), weitere 89 auf das übrige Stadtgebiet. Darüber hinaus äußerten sich 34 Personen mit Adresse außerhalb des Stadtgebietes, davon 15 aus der Region Hannover.

Bezüglich einer räumlichen Betroffenheit entsprechend eines 2 km-Radius um das geplante Forschungszentrum Bemeroder Straße konnte unabhängig von der Stadtteilzugehörigkeit folgende Zuordnung der Stellungnahmen mit hannoverscher Adresse vorgenommen werden:

Lage bis zu 500 m Entfernung vom Plangebiet: 1
Lage zwischen 500 m und 1.000 m Entfernung vom Plangebiet 223
Lage zwischen 1.000 m und 2.000 m Entfernung vom Plangebiet 464
Summe 688

Lage außerhalb eines 2.000 m- Radius 270

Im Wesentlichen wurden die gleichen Bedenken vorgebracht wie bereits im Rahmen der (2.) frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vom 25.08. bis 24.09.2008 (s. Drucksache Nr. 0136 / 2009, Anlage 1).

Da in den zur öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendungen ausdrücklich Bezug auf die in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Äußerungen genommen wurde, hat die Verwaltung die bisherige Zusammenstellung der Auswertung fortgeführt und um die Anmerkungen und Abwägungsvorschläge zu den fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen ergänzt. Die nicht fristgerechten Zuschriften wurden sämtlich mit den bekannten Formschreiben abgegeben und enthielten somit keine neuen abwägungserheblichen Belange. Die Behandlung der Stellungnahmen ist in einer für beide Bauleitplanverfahren gleichen Anlage zusammengestellt. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist dies die Anlage 1 zu dieser Drucksache.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Namen der Stellungnehmenden nicht in den öffentlichen Teilen der Beschlussvorlagen aufgeführt werden. Eine Liste der Personen, die Stellungnahmen abgegeben haben, ist für die Mitglieder der beteiligten Gremien in einer für Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplan gemeinsamen vertraulichen Informationsdrucksache zusammengestellt.


Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden die am Verfahren beteiligten Behörden und sonstigen Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, über die öffentliche Auslegung des Entwurfes benachrichtigt. Hierzu liegen inhaltliche Stellungnahmen lediglich vom Niedersächsischen Forstamt Fuhrberg, von der Region Hannover und von der enercity Netzgesellschaft mbH vor.
  • Niedersächsisches Forstamt Fuhrberg (Stellungnahme vom 12. Juni 2009):

Das Nds. Forstamt weist auf einen aus Sicht der Gefahrenabwehr unzureichenden Abstand der geplanten Bebauung zum südöstlich gelegenen, tatsächlich vorhandenen Waldbestand im Bereich der TiHo-Erweiterung (Bebauungsplan Nr. 1632) hin.

Stellungnahme der Verwaltung.
Die Stellungnahme des Nds. Forstamtes betrifft den zwischen Büntegraben und Heistergraben gelegenen B-Plan Nr. 1632. Dieser liegt außerhalb des Änderungsverfahrens zum F-Plan, Teilbereich 202.2 und setzt rechtsverbindlich eine Bebauung für die Stiftung Tierärztliche Hochschule auch im Bereich des heutigen baumbestandenen Grundstücksteils fest. Ein aus Gründen der Gefahrenabwehr einzuhaltender Abstand zwischen Gebäuden und Gehölzbestand ist auf der Planebene des Flächennutzungsplanes (F-Plan) nicht darstellbar. Mindestabstände regelt über Baugrenzen der Bebauungsplan (B-Plan). Der Abstand zwischen der Baugrenze im B-Plan Nr. 1708 und dem genannten Gehölzbestand beträgt immerhin 27,5 m.

Das Nds. Forstamt hatte bereits im Verfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 1632 Bedenken bzgl. der Inanspruchnahme des Gehölzbestandes vorgetragen. In der Abwägung wurde dem Belang der Standortentwicklung für die TiHo der Vorrang gegenüber den forstlichen Belangen eingeräumt und die Bedenken wurden zurückgewiesen. Mit dem Inkrafttreten des B-Planes ist eine Waldumwandlung ohne weitere Genehmigung rechtlich zulässig. Im Rechtssinne besteht hier Wald nicht mehr.

Die Bedenken des Nds. Forstamtes werden zurückgewiesen.
  • Region Hannover (Stellungnahme vom 24. Juni 2009):

Die Region Hannover teilt mit, dass für die Bauleitplanverfahren mit Bescheid vom 13.03.2009 die Abweichung vom Ziel Vorranggebiet für Freiraumfunktionen zugelassen wurde und damit die vorgesehen Darstellungen und Festsetzungen getroffen werden dürfen.

Für den Teilbereich C der Flächennutzungsplan-Änderung wird auf die Regelungen zur Beachtung des Gewässerrandstreifens für den Mittellandkanal hingewiesen.




Zum Büntegraben wird mitgeteilt, dass mit Bescheid vom 29.05.2009 die wasserrechtliche Plangenehmigung für den naturnahen Ausbau des Büntegrabens für den Gewässerabschnitt östlich der Bemeroder Straße bis zur TiHo vorliegt.

Die Region verweist ferner auf die zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange abgegebene Stellungnahme bzgl. der Erforderlichkeit einer über das gegenwärtige Planverfahren hinausgehenden und zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmenden Darstellung einer Grünverbindung in nord-östlicher Richtung (entlang der Güterbahnstrecke).

Stellungnahme der Verwaltung:
Die fachlichen Hinweise werden zur Kenntnis genommen und je nach Maßstabs- / Regelungsebene in den Begründungen aufgenommen.

Die Fortsetzung der im Ansatz in der 202. Flächennutzungsplan-Änderung, Teilbereich 202.2, enthaltenen Grünverbindung ist auch städtisches Ziel. Die Darstellung wird mit dem ebenfalls im Verfahren befindlichen Änderungsverfahren für den Teilbereich 202.1 (Erweiterung des Wohngebiets Kirchrode) erfolgen.
  • enercity Netzgesellschaft mbH (Stellungnahme vom 19. Mai 2009):

Gegen die geplanten Darstellungen bestehen keine Bedenken. Zur Zeit werde die Fernwärmeversorgung für das Forschungszentrum Bemeroder Straße geplant.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stellungnahme bzw. der Hinweis auf die Planung der Fernwärmeversorgung werden zur Kenntnis genommen.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die fachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün zum Entwurf der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 202.2, ist dieser Drucksache als Anlage 2 beigefügt. Sie ist in den wesentlichen Aussagen weiterhin gültig. Lediglich bzgl. der bisherigen Kleingartennutzung nördlich des Heistergrabens ist darauf hinzuweisen, dass auch hier zwischenzeitlich diese Nutzung beendet wurde. Ferner sind die konkreten Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Stieleiche durch Festsetzungen im Bebauungsplan und durch verbindliche Regelungen im ihn ergänzenden abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag fixiert.


Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 5 beigefügt.





Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Teilbereich 202.2, abschließen zu können.

Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:
Anlage 1 - Entscheidung über die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger
Anlage 2 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 3 - Zeichnerische Darstellung
Anlage 4 - Plan-Begründung
Anlage 5 - Zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB
61.15 
Hannover / 19.08.2009