Drucksache Nr. 1828/2012:
Bebauungsplan Nr. 1767 - Lehrter Straße / Am Rohgraben
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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1828/2012
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1767 - Lehrter Straße / Am Rohgraben
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1767 mit Begründung zuzustimmen und
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplanes, die überbaubaren Flächen im allgemeinen Wohngebiet neu zu ordnen, wirkt sich auf alle Bevölkerungsgruppen in gleichem Maße aus.

Kostentabelle

Durch das Planverfahren entstehen der Stadt Hannover keine Kosten.

Begründung des Antrages

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1767 umfasst die Grundstücke Lehrter Straße 9, 11 und 19 sowie einen Teil der südlich angrenzenden Verkehrsfläche.
Im größten Teil des Plangebiets gelten die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 766 aus dem Jahre 1962. Die mit diesem Plan vorgesehene Bebauung mit zweigeschossigen von der Straße abgerückten Doppelhäusern ist bis heute nicht bzw. nur in Ansätzen realisiert worden und entspricht nicht mehr der städtebaulichen Zielsetzung. Der Bebauungsplan Nr. 766 sieht den Erhalt der vorhandenen Bebauungsstruktur nicht vor. Das gründerzeitliche Gebäude auf dem Grundstück Lehrter Straße 19 konnte aufgrund des schlechten Bauzustandes nicht erhalten werden. Mit dem Planverfahren wird nun aber eine straßenbegleitende Neubebauung in ähnlicher Größe planungsrechtlich möglich gemacht. Durch die neuen Festsetzungen kann auch der alte Baumbestand im Wesentlichen erhalten bleiben und so die ökologische Situation und die damit verbundene Wohnqualität auf dem Grundstück gesichert werden. Der große Baumbestand wirkt sich positiv auf das gesamte Umfeld aus.
Der Beschluss über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wurde am 07.03.2012 vom Stadtbezirksrat Misburg-Anderten gefasst. Dabei wurde folgendes Ziel formuliert:
-Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes und einer öffentlichen Verkehrsfläche –
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1767 wurde vom 05. April bis einschließlich 04.Mai 2012 durchgeführt. Während dieser Zeit ist kein Schreiben eingegangen.
Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.
Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiterführen zu können.
61.13 
Hannover / 28.08.2012