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Fortführung der Förderung des Innovativen Modellprojekts des Elternvereins "Salz und Pfeffer"
Antrag,
dem Elternverein "Salz und Pfeffer e. V." zur Fortführung des Innovativen Modellprojektes "Salz und Pfeffer", Salzmannstraße 5, 30451 Hannover
- für das Schuljahr 2011/2012 vom 01.08.2011 bis zum 31.07.2012 laufende Beihilfen für eine Gruppe mit 20 Plätzen - entsprechend der gültigen Regelungen für den Betrieb von Innovativen Modellprojekten (DS- Nr. 1805/2008) - in Höhe von 75,00 € monatlich pro Kind zuzüglich ausfallender Elternbeiträge zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 360501 | Kindertagesbetreuung JKostenstellle 5141090 |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| | Transferaufwendungen |
€39,500.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
(€39,500.00) |
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Begründung des Antrages
Im Innovativen Modellprojekt des Vereins "Salz und Pfeffer e. V." werden nach wie vor 20 Kinder (inkl. Mittagessen) betreut. Dieses Angebot ist ein wichtiger Bestandteil der Schulkindbetreuung an der Grundschule Salzmannstraße und ergänzt das bestehende Angebot im Stadtteil Linden-Nord. Um den Fortbestand der Einrichtung weiterhin sicherzustellen, beantragte der Träger wie in den Vorjahren, fristgerecht eine Anschlussförderung.
Die Verwaltung empfiehlt dem Förderantrag zu entsprechen, da der Bedarf an Betreuungsplätzen an diesem Standort sehr hoch ist.
Die Beihilfegewährung unterliegt den üblichen Bewilligungsbedingungen. Ein Folgeantrag für die Förderung des Projektes ist bis zum 31.03.2012 zu stellen.
51.41
Hannover / Mar 9, 2011