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Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
der als Anlage 1 beigefügten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Landeshauptstadt Hannover
(Park GO) vom 17.12.1992, in der Fassung vom 13.07.2006 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | 200.000,00 € | 6800.000-110000 |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 200.000,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | 135.000,00 € | 6800.000-518100 |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 135.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 65.000,00 € | |
Es werden Mehreinnahmen in 2010 in Höhe von 200.000 € und ab 2011 in Höhe
von jährlich 300.000 € erwartet. Dem stehen in 2010 einmalig Ausgaben in Höhe
von 135.000 € für die Umstellung der Parkscheinautomaten gegenüber.
Begründung des Antrages
Am 10.12.2009 hat abschließend der Verwaltungsausschuss die DS-Nr. 1858/2009 N1 zum Haushaltssicherungskonzept 2010 bis 2012 (HSK VII) beschlossen. Das Konzept beinhaltet unter der laufenden Nr. E 19 eine Erhöhung der Parkgebühren. Die jährlichen Mehrein-
nahmen wurden von der Verwaltung mit 300.000 € ermittelt. Zur Umsetzung der Erhöhung der Gebühren von 1,50 €/h auf 1,60 €/h in der Parkgebührenzone I und von 1,00 €/h auf 1,10 €/h in der Zone II ist eine Änderung der Parkgebührenordnung erforderlich. Dazu ist ein Beschluss des Rates erforderlich.
Die Erhöhung der Gebühren erfordert eine Umstellung der Parkscheinautomaten. Diese ist auf Grundlage des Beschlusses zur DS Nr. 1858/2009 N1 bereits beauftragt. Ziel ist es, die Umstellung im April 2010 abzuschließen. Die Kalkulation in der DS Nr. 1858/2009 geht von einer Erhöhung der Parkgebühren ab dem 01.05.2010 aus, daher betragen die erwarteten Mehreinnahmen in 2010 nur 200.000 €.
66.1
Hannover / 16.02.2010