Anfrage Nr. 15-2720/2009:
Auswirkung der StVO-Novelle auf Fußwege im Bezirk Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Auswirkung der StVO-Novelle auf Fußwege im Bezirk Mitte

Im Bezirk existieren diverse Fußwege auf denen wenigstens abschnittsweise, mittels dem
Zusatzzeichen „Radfahrer frei“, der Radverkehr gestattet ist. Außerdem gibt es viele als gemeinsamer Geh-und Radweg (Zeichen 240) beschilderte Verbindungen.
Die Novelle der StVO schreibt hier ausdrückliche „K-O Kriterien“ vor, so kommt die Beschilderung
„(...)„Radfahrer frei“ nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange
der Fußgänger vertretbar ist“.
Auch die Anordnung von benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh-und Radwegen kommt
nun „(...) nur in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der Fußgänger vertretbar und mit der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs vereinbar ist und die Beschaffenheit der Verkehrsfläche den Anforderungen des Radverkehrs genügt“.

Auf Grund des zu erwartenden Antwortvolumens verzichtet die Fraktion auf die übliche Frist
zur Beantwortung, es wird allerdings auch kein (wie seit Monaten üblich) Verweis auf das
seit langem angekündigte Konzept zum Radverkehr geduldet. Um Zwischennachricht des
Beantwortungsstandes wird gebeten.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:

1. Welche der betroffenen Wege im Bezirk müssen künftig anders Beschildert werden,
in welchem Zeitraum wird dies erfolgen können?
2. Die Beschilderung „Radfahrer frei“ scheint besonders häufig in (Bahn-)Tunneln zu erfolgen, welche alternative Verkehrsführung muss in welchen Tunneln künftig erwogen
werden (z.B. Schiffgraben, Fernroder Straße)?
3. Wie ist die Rechtslage, wenn RadverkehrsteilnehmerInnen offensichtlich unzulässige
Anordnungen von Benutzungspflichten ignorieren oder eben trotzdem einhalten – be-
sonders bezogen auf die Haftung vom Radverkehr und der Pflicht zur Einhaltung der
Verkehrssicherheit auf Seiten der Verwaltung bei möglicherweise dadurch bedingten
Unfällen?