Anfrage Nr. 1346/2011:
Anfrage der CDU-Fraktion zur Wasserkraftanlage an der Leine in Döhren

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zur Wasserkraftanlage an der Leine in Döhren






Im Vorfeld der Planung einer Wasserkraftanlage an der Leine in Döhren hat die Verwaltung einen Vorvertrag mit dem Investor AUF Eberlein abgeschlossen. Dieser sollte AUF Eberlein die Sicherheit geben, das Planfestestellungsverfahren mit Rückhalt durch die Eigentümerin der bestehenden Bauwerke und Flächen zu beginnen. Gleichzeitig wurde vereinbart, dass AUF Eberlein einen Zuschuss von 300.000 EURO zu dem Bau erhält. Nun ist der Investor augenscheinlich von dem ursprünglichen Standort der Anlage abgerückt und plant an einem neuen Standort. Für diesen Fall ist der bestehende Vorvertrag jedoch hinfällig. Die Planungen für einen neuen Standort an der Leine laufen aber bereits.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Beabsichtigt die Verwaltung einen neuen Vorvertrag mit dem Investor abzuschließen, wenn ja, wann ist damit zu rechnen, wenn nein, warum nicht?
2. Wird in einem eventuellen neuen Vertrag auch wieder ein Baukostenzuschuss in gleicher Höhe zugesichert?


Jens Seidel
Vorsitzender