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Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Calenberger- und Archivstraße
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Calenberger Straße und der Archivstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h zu reduzieren. Dies erfolgt mit der Beschilderung 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) oder 274.1 (Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit).
Eine Vorfahrtsregelung für die Calenberger- und Archivstraße im Sinne der StVO für den Busverkehr ist Aufrecht zu erhalten.
Begründung
Die Verwaltung hat in ihrer Antwort auf die Anfrage der SPD 15-1931/2009 geantwortet, dass es sich bei den Straßenzügen um einen Wohn- und Geschäftsbereich mit hohem Rad- und Fußverkehrsanteil handelt.
Die Geschwindigkeitsreduzierung dürfte für den Busverkehr nicht bemerkbar sein, da dieser sich (auf Grund der Straßenbreite und der nahen Folge von Haltestellen) praktisch zu keiner Zeit über dem geforderten Niveau von 30km/h bewegen kann.
Zu der höheren Wohnqualität der AnwohnerInnen kommt, dass die vielfältige Außengastronomie von den positiven Lärmeffekten einer Geschwindigkeitsreduzierung merklich profitieren wird.