Antrag Nr. 1638/2009:
Antrag von Ratsherrn Böning zu einer Resolution des Rates gegen "Ultimate Fighting"

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 20.08.2009: Ratsversammlung: Eingebracht und überwiesen: Sportausschuss, Verwaltungsausschuss, Rat
  • 14.09.2009: Sportausschuss: Beigeordneter Küßner beantragte eine Abstimmung über die Frage, ob der Ausschuss sich mit dieser Drucksache befassen werde. Der Ausschuss stimmte einstimmig dafür, sich mit dieser Drucksache nicht zu befassen.
  • 15.10.2009: Verwaltungsausschuss: In die Fraktion (SPD)
  • 22.10.2009: Ratsversammlung: Gegen 1 Stimmen ( damit 2/3 Mehrheit erreicht) beschloss der Rat die Nichtbefassung über die Drucks. Nr. 1638/2009
  • 22.10.2009: Verwaltungsausschuss: Der Verwaltungsausschuss beschloss einstimmig, sich mit dem Antrag nicht zu befassen.

Antragsteller(in):

Ratsherr Böning

Inhalt der Drucksache:

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Antrag von Ratsherrn Böning zu einer Resolution des Rates gegen "Ultimate Fighting"

Antrag

Der Rat der Stadt Hannover fordert alle potentiellen Veranstalter und Vermieter größerer Hallen in Hannover auf, in der niedersächsischen LHH kein sog. „Ultimate Fighting" Turnier zu veranstalten bzw. Räumlichkeiten für eine solche Veranstaltung zur Verfügung zu stellen!

Beim Ultimate Fighting gehen die Kämpfer wie Tiere in einem Gitterkäfig ohne irgendwelche Schutzkleidung aufeinander los.
Aufgestachelt vom Publikum wird so lange „gekämpft", bis einer der beiden Kämpfer kampfunfähig ist.

Ein sog. „Ultimate Fighting Championchip" in Köln am 13.06.2009 hat durch seine unglaubliche Brutalität viel Kritik auf sich gezogen.
Auch der Stadtrat von Köln hatte sich einstimmig gegen diese Veranstaltung ausgesprochen!

Der Rat stellt daher fest, dass „Ultimate Fighting" nichts mit Sport oder Sportlichkeit zu tun hat und ausschließlich dazu dient, die Sensationsgier der Zuschauer zu befriedigen.

Auch zum Schutz der jugendlichen und heranwachsenden möglichen Zuschauer, darf das „Ultimate Fighting" in Deutschland bzw in Hannover gar nicht erst Fuss fassen!

Jens Böning

Begründung