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Zufahrt Naherholungsgebiet Seckbruch
Mit der Drucksache 15-0529/2008 wurde einstimmig beantragt, die Zuwegung zu den Abbaugebieten der Teutonia von der Ludwig-Jahn-Str. her mit einer Schranke zu versehen.
Diesem Antrag wurde mit der Entscheidung vom 25.06.2008 mit dem Wortlaut:
"Dem Antrag wird gefolgt.
Die Zugänglichkeit zum Naherholungsgebiet wird für Fußgänger und Radfahrer gewährleistet. Zur Absperrung werden eine Schranke und Poller installiert. Diese Maßnahme soll kurzfristig umgesetzt werden.“
stattgegeben.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie kurzfristig wurde diese Maßnahme wo umgesetzt?
2. Sollte diese Maßnahme noch nicht umgesetzt worden sein, fragen wir nach dem Grund und dem vorgesehenen Zeitpunkt der Umsetzung.