Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Bebauungsplan Nr. 283, 5. Änderung, Georgstraße - Mitte -
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Satzungsbeschluss
Antrag,
den Bebauungsplan Nr. 283, 5. Änderung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die bisherigen Nutzungsmöglichkeiten dieses Innenstadtbereiches werden in Bezug auf problematische Nutzungen eingeschränkt. Planerisches Ziel ist es die vorhandenen urbanen Qualitäten an diesem Standort zu erhalten und nachhaltig zu stärken. Mit entsprechenden planungsrechtlichen Festsetzungen soll diese innerstädtische Einkaufslage der südlichen Georgstraße vor nachteiligen Entwicklungen geschützt werden. Benachteiligungen von Altersgruppen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen oder anderweitige gruppenbezogene Benachteiligungen sind nicht zu erkennen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Mit der Änderung dieses Bebauungsplanes soll eine Umstellung auf die heute gültige Baunutzungsverordnung erfolgen. Darüber hinaus sollen bestimmte Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden und präzisere Regelungen zur Zulässigkeit von Bordellen und bordellartigen Betrieben getroffen werden. Als Plansicherungsinstrument wurde eine Veränderungssperre in Kraft gesetzt, die mit der Rechtskraft dieser Bebauungsplanänderung außer Kraft tritt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 283, 5. Änderung hat vom 26. März bis 26. April 2010 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung sind nicht eingegangen.
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist Bestandteil der Anlage 3 zur Drucksache.
Der Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.
61.11
Hannover / 03.12.2010