Anfrage Nr. 15-1245/2009:
Boulebahn Ballhofplatz

Inhalt der Drucksache:

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Boulebahn Ballhofplatz

Für den Aufbau eines Bouleplatzes gibt es keine verbindlichen Vorschriften der entsprechenden
Verbände. Bouleplätze weisen daher hinsichtlich der Unebenheiten und der Körnung und Menge
der Kieselsteine die unterschiedlichsten Terrains und Beschaffenheiten auf. In aller Regel haben
Boulebahnen aber zum Schutz der Kugeln und aus Lärmschutzgründen eine Einfassung aus
Holz. Am 9. Mai 2009 konnte nach monatelangem Vorlauf die Boulebahn auf dem Ballhofplatz
eröffnet werden. Ein erster Augenschein hat ergeben, dass die Bahn mit einem Metallband
eingefasst ist und der Belag stellenweise sehr uneben und stark mit grobem Schotter bzw.
Kieselsteinen durchsetzt ist. Selbst wenn die Vielfalt im Terrain und im Belag heutiger Bouleplätze
in Betracht gezogen wird, muss beachtet werden, dass sich das Angebot der Boulebahn auf
dem Ballhofplatz überwiegend an nicht trainierte Freizeitspieler richtet, die für Ihre Zwecke einen
ebenen Platz mit einer Auflage aus sehr feinkörnigem Split bevorzugen. Die Metalleinfassung
verursacht beim Anstoßen der Kugeln stets ein lautes klirrendes Geräusch.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Nach welchen Maßgaben orientierten sich Planung und Anlage des Bouleplatzes?
2. Auf welche Art und Weise wird die Verwaltung der Anregung einer Überarbeitung des
Bouleplatzes hinsichtlich der Platzeinfassung und des Terrains bzw. der Deckschicht
nachkommen?
3. Mit welchen Kosten rechnet die Verwaltung für die Überarbeitung des Platzes
entsprechend der Frage zu 2.?