Antrag Nr. 15-1978/2009:
Nutzung von Schulhöfen als Spielflächen

Inhalt der Drucksache:

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Nutzung von Schulhöfen als Spielflächen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Schulhöfe im Stadtbezirk werden außerhalb der Unterrichtszeit als öffentliche Spielplätze zugänglich gemacht und entsprechend gekennzeichnet. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Schilder mit der Angabe von Nutzungszeiten im Eingangsbereich der Schulhöfe anzubringen.

Begründung

In vielen deutschen Städten sind in den vergangenen Jahren die Schulhöfe als öffentliche Spielflächen freigegeben worden, um die teilweise zu geringe Zahl an Spielplätzen zu kompensieren oder zusätzliche Spielfläche anbieten zu können. Auch im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld wird beispielsweise die zu geringe Zahl von Bolzplätzen beklagt. Eine entsprechende Nutzung der Schulhöfe würde so auch die Kosten für die Errichtung weiterer Bolzplätze sparen.

Um Konflikte zwischen lernenden Schülerinnen und Schüler und spielenden Kindern zu vermeiden, sollten die Schulhöfe erst nach Schulschluss und am Wochenende als Spielfläche freigegeben sein.