Drucksache Nr. 1391/2011:
Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2010

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1391/2011
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Jahresabschluss des Hannover Congress Centrum für das Geschäftsjahr 2010

Antrag,


1. den Jahresabschluss und den Lagebericht gem. § 30 EigBetrVO
festzustellen,


2. die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 30 EigBetrVO zu beschließen,


3. und den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von -3.771.140,96 €
festzustellen und auf neue Rechnung vorzutragen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (s. DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht bekannt.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Begründungstext.

Begründung des Antrages

Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Hannover (§ 6 der Haushaltssatzung 2010) bleibt gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften vom 15.11.2005 für Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover, die am 31.12.2005 bereits bestehen, § 113 Ansatz 1 NGO in der bis zum 31.12.2005 geltenden Fassung für das Haushaltsjahr 2010 weiter anwendbar. Dementsprechend gilt auch für den Jahresabschluss 2010 des Hannover Congress Centrum die Verordnung über Eigenbetriebe und andere prüfungspflichtige Einrichtungen (Eigenbetriebsverordnung).

Gemäß § 30 der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung stellt der Rat den Jahresabschluss und den Lagebericht fest. Er beschließt über die Entlastung der Werksleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes.
Mit Wirkung vom 01.01.2005 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der überörtlichen Kommunalprüfung § 123 NGO geändert, so dass seitdem die Jahresabschlussprüfung der Eigenbetriebe nicht mehr dem Kommunalprüfungsamt, sondern dem Rechnungsprüfungsamt obliegt. Das Rechnungsprüfungsamt kann die Jahresabschlussprüfung entweder selbst vornehmen, oder mit der Durchführung einen externen Wirtschaftsprüfer beauftragen. Dabei kann es auch zulassen, dass die Beauftragung eines externen Abschlussprüfers direkt durch den Eigenbetrieb erfolgt.

Im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt - gemäß Schreiben vom 29.04. 2010 - wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH mit der Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2010 beauftragt. Eine Information des Betriebsausschusses erfolgte in der 17. Betriebsausschusssitzung am 22. November 2010 mit DS 2392/2010.

Im Jahresabschlussbericht erteilt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Deloitte & Touche GmbH, dem HCC für die Rechnungslegung des Jahres 2010 gemäß § 28 Eigenbetriebsverordnung ein uneingeschränktes Testat.
Der Wirtschaftsprüfer bestätigt, dass der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie die Buchführung den Rechtsvorschriften entsprechen. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben - unter Berücksichtigung des zurzeit bestehenden strukturellen Defizits und der zu dessen Reduzierung ergriffenen Maßnahmen - zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird insoweit wirtschaftlich geführt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bericht ohne ergänzende Feststellungen mit Schreiben vom 25. Mai 2011 an den Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht weitergeleitet.











I. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss
Das operative Jahresergebnis, nach Abzug der durch das HCC nicht direkt zu beeinflussenden Aufwendungen für Hannover Marketing & Tourismus GmbH (720 T€), der Zinsen für den Betriebsmittelkredit (42,1 T€) und der allgemeinen Strukturkosten (2.880 T€), ist im Wesentlichen als planmäßige Umsetzung des Wirtschaftsplanes zu bewerten und beläuft sich auf -129 T€. Der eingetretene Ergebnisrückstand ist im Wesentlichen in nicht geplanten Zusatzkosten im Rahmen des Personalabbaus gemäß dem Haushaltskonsolidierungskonzept VII begründet.
Gegenüber dem Vorjahr ist im operativen Ergebnis somit eine Veränderung in Höhe von -194 T€ zu verzeichnen.
Im Wirtschaftsjahr 2010 konnten Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt 13.989,5 T€ erzielt werden. Gegenüber dem Wirtschaftsplanansatz wurde eine Steigerung in Höhe von 539,5 T€ (4,0 %) erzielt, im Vergleich zum Vorjahr ergab sich eine Veränderung in Höhe von -262,8 T€ (-1,8 %).
Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind im Wesentlichen aufgrund geringerer Sondereinflüsse im Rahmen des Catering in der AWD Arena zurückzuführen.

Die Summe Betriebliche Aufwendungen ist im Wirtschaftsjahr 2010 insbesondere aufgrund der gestiegenen Inanspruchnahme von Fremdpersonal beeinflusst.
Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich jedoch insgesamt eine Reduzierung um -344,3 T€ (-1,8 %), die neben den erhöhten Aufwendungen für Fremdpersonal eine Folge der Einsparungen im Stammpersonal sowie im Instandhaltungsaufwand ist.
Insgesamt war es auch im Wirtschaftsjahr 2010 Ziel den Konsolidierungsprozess, der in 2004 seinen Anfang genommen hat, weiter fortzusetzen.

Im Berichtsjahr belaufen sich die Investitionen in Immaterielle Anlagen und Sachanlagen auf insgesamt 595,0 T€. Die Einzelprojekte wurden im Rahmen der finanziellen Vorgaben durchgeführt. Schwerpunkte im Geschäftsjahr 2010 bildeten neben den Investitionen bspw. in ein neues Zentrallager Housekeeping und der Neugestaltung des West- Eingangsbereiches Restaurant die Erweiterung der Gebäudeleittechnik sowie die gezielten Modernisierungen im Bereich der Betriebs- und Geschäftsausstattung, wie z.B. Mobile Thekenelemente, Modernisierung der EDV Netzwerke/Telefonanlage.

Ausführliche Erläuterungen zum Jahresabschluss 2010 befinden sich in den nachfolgend beigefügten Anlagen.

II. Anlagen

- Bilanz zum 31. Dezember 2010 (Anlage I)

- Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2010 (Anlage II)

- Anhang und Anlagennachweis zum Jahresabschluss 2010 (Anlage III)

- Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 (Anlage IV)
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Hannover / 20.06.2011