Drucksache Nr. 1504/2010:
Bebauungsplan Nr. 1588 - Hannover Congress Centrum (HCC),

Verzicht auf die Durchführung einer weiteren frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1504/2010
4
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1588 - Hannover Congress Centrum (HCC),

Verzicht auf die Durchführung einer weiteren frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1. BauGB für den Bereich des festgesetzten allgemeinen Wohngebietes
(Grundstück Kleefelder Straße Nr. 31) zu verzichten,
2. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1588 mit Begründung und Umweltbericht
zuzustimmen und
3. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte wurden eingehend geprüft. Die Festsetzungen beinhalten im Wesentlichen die planungsrechtliche Absicherung des bestehenden Kongress- und Veranstaltungszentrums. Zusätzlich werden die Voraussetzungen für den Neubau zweier Parkhäuser geschaffen, durch die eine verbesserte Erreichbarkeit der anreisenden Besucher sichergestellt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass bei Umsetzung der geschaffenen Baurechte und dem Bau der beiden Parkhäuser, die den neuesten Anforderungen entsprechen werden, sich insbesondere die Situation von Besuchern des HCC, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, deutlich verbessern wird. Durch die Planung sind keine Bevorzugungen oder Benachteiligungen bzgl. des Geschlechtes, des Alters der Betroffenen oder einzelner anderer Gruppen zu erwarten.

Kostentabelle

Für den Bau der beiden Parkhäuser einschließlich der notwendigen Außenanlagen (Schranken, verkehrslenkende Maßnahmen usw.) wird die Verwaltung eine gesonderte Beschlussdrucksache vorlegen, in der alle Kostenaspekte aufgeführt werden (s. Begründung zum Bebauungsplan, Abschnitt 4. Kosten für die Stadt).

Begründung des Antrages

Das Plangebiet umfasst die Flächen des HCC westlich der Stadthalle mit der Niedersachsenhalle, der Glashalle und der Eilenriedehalle sowie der angrenzenden Parkplatzfläche bis hin zur Kleefelder Straße. Der rechtsverbindliche und übergeleitete Durchführungsplan Nr. 3 weist diese Fläche als "Ausstellungsfläche" aus. Diese planungsrechtliche Festlegung entspricht nicht den tatsächlichen Nutzungen als Kongresszentrum. Sie wird daher durch ein Sondergebiet "Veranstaltungs- und Kongresszentrum" ersetzt. Darüber hinaus werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau zweier Parkhäuser geschaffen. Zur Realisierung einer Wohnbebauung auf dem nördlich gelegenen Parkplatz an der Mars-la-Tour-Straße befindet sich der Bebauungsplan Nr. 1587 im Verfahren. Die dort vorhandenen offenen Stellplätze sollen durch den Bau von zwei Parkhäusern nördlich und westlich der Eilenriedehalle auf den Flächen des HCC im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1588 ersetzt werden.

Mit der o.g. Zielsetzung hat der Stadtbezirksrat Mitte am 15.06.2009 einen Beschluss über die Ziele und Zwecke der Planung gefasst und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Dabei wurde vom Stadtbezirksrat Mitte gefordert, bei der Planung, dem Bau und Betrieb des Parkdecks Rücksicht auf die dort vorhandene Mehlschwalbenpopulation zu nehmen. Außerdem sollten erforderlich werdende Ersatzmaßnahmen für die Verdichtung der Fläche und für die umfangreichen Baumfällungen unbedingt im Stadtbezirk Mitte erfolgen.

Die Lebensbedingungen der Mehlschwalbenpopulation und die sich daraus ergebenen Anforderungen wurden im Rahmen eines Fachgutachtens eingehend ermittelt. Unter Verweis auf die umfangreichen Ausführungen der Begründung zu diesem Sachverhalt ist festzustellen, dass sich daraus keine nennenswerten Umplanungen für das Parkhaus ergaben (s. hierzu Anlage 2, Abschnitt 3.2 Naturschutz der Begründung zum Bebauungsplan Nr 1588).
Für den gesamten Bereich der Bebauungsplanänderung sind Baurechte vorhanden. Hierüber hinausgehende Baurechte werden durch die neuen Planungen nicht vorgesehen. Ein zusätzlicher Eingriff in Natur und Landschaft entsteht nicht. Ausgleichsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. Ersatzpflanzungen für Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen, sollen innerhalb der festgesetzten Grünfläche erfolgen.

Die Bekanntgabe der Planungsziele fand vom 01.10. bis zum 02.11.2009 statt. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 23.09.2009 vom Verwaltungsausschuss gefasst.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gingen mehrere Stellungnahmen ein, die sich gegen die Wohnbebauung an der Mars-la-Tour-Straße sowie gegen die Parkhausplanung wandten. Diese sind in der Anlage 4 zu dieser Drucksache zusammen- fassend nach Themengruppen geordnet dargestellt und jeweils mit Stellungnahmen der Verwaltung versehen. Die Namen der Einwenderinnen und Einwender sind in einer gesonderten vertraulichen Informationsdrucksache genannt.

Im Verlauf des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass das Grundstück Kleefelder Straße Nr. 31 (Wohnheim für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hannoverschen Kinderheilanstalt) mit einzubeziehen ist, um dort entsprechend der bestehenden Wohnnutzung "Allgemeines Wohngebiet" auszuweisen sowie entsprechende Vorkehrungen im Bereich des angrenzenden Sondergebietes zu treffen. Aus diesem Grund wird der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes um dieses Grundstück erweitert. Die Festschreibung der Wohnnutzung erzeugt keine bzw. nur unwesentliche Auswirkungen auf das Plangebiet sowie auf die Nachbargebiete, so dass von einer weiteren frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wegen dieses Erweiterungsbereiches abgesehen werden kann.

Entsprechend den genannten Zielen soll der Bebauungsplan nunmehr öffentlich ausgelegt werden.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist Bestandteil der umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 3).

Um die Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes herbeiführen zu können, sind die beantragten Beschlüsse erforderlich.
61.11 
Hannover / 05.08.2010