Antrag Nr. 15-1633/2011:
Umsetzung baulicher Maßnahmen an der GS Am Lindener Markt, um die Beschulung eines Rollstuhl fahrenden Schülers zu ermöglichen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Inhalt der Drucksache:

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Umsetzung baulicher Maßnahmen an der GS Am Lindener Markt, um die Beschulung eines Rollstuhl fahrenden Schülers zu ermöglichen

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten,
bis zum Schuljahr 2012/13 durch geeignete bauliche Maßnahmen die Beschulung eines Rollstuhl fahrenden Schülers zu ermöglichen.
Sollte bis zu diesem Termin keine dauerhafte (große) Lösung (z.B. ein Fahrstuhl für alle Geschosse) möglich sein, ist zeitnah eine temporäre Möglichkeit zu schaffen, mit der Betroffene zumindest das Erdgeschoss möglichst ohne fremde Hilfe erreichen können. (Wie z. B. der Anbau eines Treppenliftes oder einer nicht ortsfesten Rampe).

Begründung

Dieser Schüler wird zum Schuljahr 2012/13 schulpflichtig. Er ist querschnittsgelähmt und bewältigt seinen Alltag mit Hilfe eines Rollstuhls. Nach dem Besuch eines integrativen Kinderladens, soll und will er ganz selbstverständlich eine integrative Regelschule besuchen.
Die Grundschule Am Lindener Markt ist die zuständige Grundschule und in unmittelbarer Nähe der Wohnung des Jungen. Er kann den Schulweg mit dem Rollstuhl wie seine zukünftigen Mitschüler selbständig bewältigen. Die Schule ist seit vielen Jahren erfahren im Umgang mit integrativer Beschulung. Sie hat den Antrag auf Zulassung als inklusive Schule gestellt. Die Eltern des Jungen und die Schule wollen eine integrative Beschulung in der GS Am Lindener Markt ermöglichen. Dazu müsste zumindest der Zugang zum Erdgeschoss erschlossen werden, da der Unterricht dort stattfinden könnte und auch eine ausreichende sanitäre Ausstattung vorhanden ist.
Dafür wären auch kostengünstige und schnell umsetzbare temporäre Lösungen denkbar, die nach einer ggf. erst späteren „großen Lösung“ (eines Fahrstuhls für alle Geschosse) an anderer Stelle Verwendung finden könnten (z. B. Treppenlift oder Rampe etc.). Das Schulamt der LHH hat auf die Anfrage der Schule schriftlich mitgeteilt, dass wegen der kürzlich abgeschlossenen Grundsanierung der Schule nicht davon auszugehen sei, „dass in absehbarer Zeit die Barrierefreiheit an diesem Standort hergestellt werden kann“. Die Eltern werden an andere Schulen außerhalb des Stadtbezirks verwiesen, außerhalb des Erfahrungsumfeldes des Jungen, getrennt von seinen vertrauten potentiellen Mitschülern aus dem Umfeld. Das Schulamt nutzt die eigenen Versäumnisse bei der Grundsanierung der Schule als Argument, die räumlichen Voraussetzungen für integrative Beschulung als nicht gegeben zu erklären. Damit versäumt das Schulamt eine gute Gelegenheit, seine Ernsthaftigkeit im Umgang mit der UN-Konvention zu den Rechten Behinderter auf Inklusion zu dokumentieren.