Drucksache Nr. 0963/2011:
Wegebenennung im Stadtteil Limmer
Antrag gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Linden-Limmer

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0963/2011
2
 

Wegebenennung im Stadtteil Limmer
Antrag gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Linden-Limmer

Antrag,

der Anregung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer, DS 15-0001/2011 (siehe Anlage 1) zu folgen und die folgende Wegebenennung zu beschließen:

Die Wegeverbindung, welche von der Wunstorfer Straße - einschließlich der Stichstraße - über die Fösse bis zum Heinrich-Kollmann-Weg und über diesen in östlicher Richtung bis zum Weg "Zur Schwanenburg" führt, wird einbezogen in den Namen Zur Schwanenburg.

Übersichtskarte siehe Anlage 2.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benennungen von Straßen, Wegen und Plätzen dienen der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit, insbesondere in Notsituationen und dienen daher allen Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen.

Namensgebungen mit historischem Ursprung widersprechen dem Ratsbeschluss vom 09.12.1999 nicht. Dieser sieht vor, dass lediglich bei Benennungen nach Persönlichkeiten vorrangig Frauen berücksichtigt werden sollen. Allerdings sollten Straßennamen nach Möglichkeit einen Bezug zur Örtlichkeit haben und den direkten räumlichen Zusammenhang wahren. Diese Maßgaben sind durch die angestrebte Benennung auf dem Gelände der ehemaligen "Schwanenburg" erfüllt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 61 - Investitionstätigkeit
Produkt 51103
Bezeichnung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Personalaufwendungen 2.175,00 €
Sach- und Dienstleistungen 625,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -2.800,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -2.800,00 €

Begründung des Antrages

In seiner Sitzung vom 26.01.2011 regte der Stadtbezirksrat Linden-Limmer mit einstimmigem Beschluss an, die Wegeverbindung von der Wunstorfer Straße über die Fösse bis zum Heinrich-Kollmann-Weg und über diesen in östlicher Richtung mit dem Weg Zur Schwanenburg zu verbinden. Diese Wegeverlängerung, einschließlich des östlichen Teilstücks des Heinrich-Kollmann-Weges sowie der von der Wunstorfer Straße abzweigenden Stichstraße, wird in die Bezeichnung Zur Schwanenburg einbezogen.

Der Vorschlag des Stadtbezirksrates wird seitens der Verwaltung unterstützt, da durch eine Benennung insbesondere der von der Wunstorfer Straße abzweigenden Stichstraße die Auffindbarkeit im an dieser Stelle neu entstehenden "Stichweh-Leinepark" eindeutig verbessert wird.

Durch das Aufgreifen der bereits vorhandenen Wegebezeichnung Zur Schwanenburg und der unmittelbaren Weiterführung dieser Bezeichnung besteht keine Doppelbenennung im Sinne der Benennungsgrundsätze. Auffindungsschwierigkeiten sind durch die Namensgebung nicht zu erwarten, da die einzigen Anlieger mit der Bezeichnung Zur Schwanenburg künftig die Mieter des im Bau befindlichen "Stichweh-Leineparks" sind. Dementsprechend ist bei der in diesem Zusammenhang durchzuführenden Umbenennung des östlichen Teilstücks des Heinrich-Kollmann-Weges niemand von einem Adresswechsel betroffen, so dass hier kein Anhörungsverfahren erforderlich ist. Hinsichtlich des "Leineparks" erklärte sich Herr Dr. Ziehm als Vertreter der Grundstücksgesellschaft Stichweh/Ziehm, die Eigentümerin des anliegenden Grundstücks ist, mit der Benennung einverstanden.

Durch die Namensgebung nach der ehemaligen Gaststätte "Schwanenburg", die sich in der unmittelbaren Umgebung östlich der Stichstraße befand, wird einerseits an die vielen Limmeranern bekannte historische Örtlichkeit mit der dazugehörigen Parkanlage erinnert. Darüber hinaus wird mit dieser Benennung den letzten Eigentümern der Schwanenburg vor dem Zweiten Weltkrieg gedacht.



Die jüdische Familie Rüdenberg erwarb das Gelände 1896 und errichtete eine Bettfedernfabrik. 1898 ließ sie auf ihrem Grundstück ein großes Gebäude mit zwei Konzertsälen bauen, welches durch die Lage am Leineufer und die großzügigen Parkanlagen mit Kaffeegarten, Musikpavillon, Gast- und Konzerträumen schnell zu einem beliebten Ausflugsziel der Region wurde. Familie Rüdenberg genoss in Hannover hohes Ansehen. Den Kindern und Enkelkindern der Eheleute Margarethe und Max Rüdenberg konnten 1936 und 1939 ins Ausland emigrieren. 1942 wurden die Eheleute Rüdenberg zunächst enteignet und am 23.07.1942 in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert. Max Rüdenberg starb dort 79-jährig am 26.09.1942, seine Frau "Grete" am 29.11.1943 im Alter von 63 Jahren.
61.21 
Hannover / 05.05.2011