Antrag Nr. 15-2233/2011:
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch für Linden-Süd

Inhalt der Drucksache:

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Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch für Linden-Süd

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die Egestorffschule in Linden-Süd in das Programm zur Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets, Drucksache 2106/2011 aufzunehmen bzw. den dort ausgesprochenen Ausschluss zurück zu nehmen.

Begründung

Im Rahmen der Änderungen des SGB 2, insbesondere der Regelsätze des ALG II zu Beginn dieses Jahres, wurde vom Bund auch ein Programm zur Schulsozialarbeit beschlossen. Damit soll auf die besonderen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen von TransferleistungsempfängerInnen reagiert werden. Die Drucksache 2106/2011 des Rates der Stadt Hannover setzt dieses Programm um. Allerdings werden dort drei Schulen von diesem Angebot ausgenommen, darunter die Egestorffschule in Linden-Süd. Begründet wird dieser Ausschluss damit, dass an diesen Schulen bereits vom Land Niedersachsen finanzierte Schulsozialarbeit stattfände.
Diese Argumentation ist für uns nicht nachvollziehbar.
Richtig ist vielmehr, dass in Linden-Süd ein besonderer Förderbedarf für Kinder- und Jugendliche besteht. Die prekäre Situation wird nicht zuletzt auch durch eigene Kennzahlen der Stadt belegt (u. a. Bildungsmonitoring 2010 etc.). Die besonderen Handlungsbedarfe wurden in der Anhörung unseres Stadtbezirksrates hierzu am 10.11.2010 eindrücklich belegt.
Die dankenswerterweise bisher ergriffenen zusätzlichen Maßnahmen reichen offensichtlich bei weitem nicht aus. Selbst die o. a. Drucksache belegt für die Egestorffschule mit 50,9 % die stadtweit mit Abstand höchste Quote an Hauptschulempfehlungen.
Vor diesem Hintergrund halten wir den Ausschluss der Egestorffschule vom Bundesprogramm für Schulsozialarbeit für gefährlich und kontraproduktiv.
Außerdem gilt es den Willen des Gesetzgebers zu beachten, der mit seinem Programm zur Schulsozialarbeit ausdrücklich Kinder und Jugendliche von Transferleistungsempfängern erreichen will. Die den Kindern und Jugendlichen zugedachte Schulsozialarbeit ist in der Absicht des Gesetzgebers als Sachleistung zu bewerten und als ergänzender Bestandteil der Regelsätze zu sehen. Diese Leistungen den Kindern und Jugendlichen vorzuenthalten käme einer anlasslosen Sanktionsmaßnahme gleich.