Informationen:
Beratungsverlauf:
- 16.12.2009: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Beantwortet
Anfragesteller(in):
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
1. Welcher Rahmen besteht für die konkrete Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen?
2. Sind z. B. auch Maßnahmen zulässig die indirekt Verbesserungen für die Bevölkerung bringen könnten (wie Verbesserungen an Fuß- und Radwegen, ökologische Aufwertung von vorhandenen Spiel- oder Grünflächen, Fassaden-begrünungen oder Aufenthaltssteigernde Maßnahmen an den Flussläufen im Bezirk)?
3. Sind Ausgleichsmaßnahmen auch auf privaten Flächen zulässig und finanzierbar, wie werden sie rechtlich bewertet?