Anfrage Nr. 15-2747/2009:
Praktische Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Inhalt der Drucksache:

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Praktische Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

In den nächsten Jahren stehen dem Stadtbezirk zahlreiche Großbauprojekte bevor die tief in die Flora und Fauna eingreifen (KH Siloah, Hochwasserschutz Ihmeufer, Eisenbahnbrücke Beeke) und damit die Lebensbedingungen zu verschlechtern drohen.
Sogenannte rechtlich vorgeschriebene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen diesen Auswirkungen eigentlich begegnen. Konkret scheint es allerdings (aus räumlichen Gründen) nicht möglich zu sein entsprechende Kompensations-maßnahmen ortsnah durchzuführen.

Wir fragen dazu die Verwaltung:

1. Welcher Rahmen besteht für die konkrete Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen?

2. Sind z. B. auch Maßnahmen zulässig die indirekt Verbesserungen für die Bevölkerung bringen könnten (wie Verbesserungen an Fuß- und Radwegen, ökologische Aufwertung von vorhandenen Spiel- oder Grünflächen, Fassaden-begrünungen oder Aufenthaltssteigernde Maßnahmen an den Flussläufen im Bezirk)?

3. Sind Ausgleichsmaßnahmen auch auf privaten Flächen zulässig und finanzierbar, wie werden sie rechtlich bewertet?