Drucksache Nr. 1760/2012:

Beschluss über die erste Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Hannover zum 01.01.2011

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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1760/2012
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Beschluss über die erste Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Hannover zum 01.01.2011

Antrag,


die von der Verwaltung aufgestellte und vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte erste Eröffnungsbilanz mit einer Bilanzsumme in Höhe von 10.314.594.320,40 € zum 01.01.2011 der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gender-Aspekte werden von dieser Beschlussdrucksache nicht berührt.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages


Im Rahmen der Gemeindehaushaltsreform in Niedersachsen hat die Landeshauptstadt Hannover das Haushalts- und Rechnungswesen zum 1. Januar 2011 von der Kameralistik auf die Doppik (Doppelte Buchführung in Kontenform) umgestellt.

Jede Kommune hat zum 1.1. des Jahres der Einführung des NKR gem. Art. 6, Abs. 8
und 11 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften (GemHausRNeuOG) i. V. m. §§ 60 und 61 GemHKVO für das Haushaltsjahr, für das die Haushaltswirtschaft erstmals nach den Grundzügen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, eine erste Eröffnungsbilanz aufzustellen.

Die erste Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Hannover ist vom Rat gem. Art. 6,
Abs. 8 Satz 1 GemHausRNeuOG zu beschließen.

1. Aussagekraft der Eröffnungsbilanz

Durch die erste Eröffnungsbilanz werden das Vermögen und die Schulden einschließlich der Rückstellungen der Landeshauptstadt Hannover erstmals vollständig dargestellt. Die Bilanz zeigt die Vermögensverhältnisse, den Kapitalaufbau und die Finanzierung. Der Saldo zwischen dem Vermögen (Aktivseite) und den Schulden (Passivseite) ist die Nettoposition. Diese ist vergleichbar mit dem Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft. Je höher die Nettoposition, und innerhalb dieser Position das Basis-Reinvermögen, desto positiver ist die finanzielle Leistungsfähigkeit und Bonität der Kommune zu beurteilen.

Die Nettoposition der Landeshauptstadt Hannover stellt sich in der Eröffnungsbilanz mit über 7 Mrd. €, das Basisreinvermögen mit über 6 Mrd. € dar. Dies ist, insbesondere im kommunalen Vergleich, als durchaus beträchtlich zu bezeichnen.


2. Die Anlagen der Eröffnungsbilanz

Der Eröffnungsbilanz (Anlage 1 dieser Beschlussdrucksache) sind als Anlagen beizufügen:

- der Anhang
- die Anlagenübersicht
- die Forderungsübersicht
- die Schuldenübersicht
- die Bilanzen der unselbständigen Stiftungen

Im Anhang zur Eröffnungsbilanz sind zu den einzelnen Bilanzpositionen die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungspositionen anzugeben und zu erläutern sowie die Haftungsverhältnisse und Verbindlichkeiten darzustellen.

Grundlage für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz sind die Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie der Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (GemHKVO). Daneben hat die Landeshauptstadt Hannover zur Bewertung der Vermögensgegenstände, Schulden und Rückstellungen neben den gesetzlichen Bestimmungen eigene Inventur- und Bewertungsrichtlinien erarbeitet und angewandt.


3. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes

Die Eröffnungsbilanz unterliegt gemäß Art 6, Abs. 8 Satz 5 GemHausRNeuOG der Rechnungsprüfung. Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes ist zusammen mit der Stellungnahme des Oberbürgermeisters und der Eröffnungsbilanz dem Rat der Stadt Hannover vorzulegen.
Nach ihrer Prüfung ist die erste Eröffnungsbilanz ebenfalls der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in dem Bestätigungsvermerk zu seinem Bericht
(Anlage 2 dieser Beschlussdrucksache) über die Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz der Landeshauptstadt Hannover ausgeführt, dass die Prüfung der ersten Eröffnungsbilanz der LHH einschließlich Anhang gemäß § 120 Abs. 1 NGO (§ 156 Abs. 1 NKomVG) durchgeführt wurde.

Das Rechnungsprüfungsamt ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die erste Eröffnungsbilanz ordnungsgemäß aus den Büchern, dem Inventar und den weiteren geprüften Unterlagen entwickelt worden ist. Die wesentlichen Prüfungsfeststellungen, die
in Ziffer IV des Berichts zusammengefasst wurden, wirken sich - bezogen auf die Bilanzsumme - nicht so auf die Eröffnungsbilanz aus, dass sie einer grundsätzlichen Beschlussempfehlung entgegenstehen.
Insgesamt vermittelt die erste Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben sowie der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der LHH.

Somit empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt in seinem Bericht (Anlage 2, S. 31) dem Rat, die erste Eröffnungsbilanz der LHH zum 01.01.2011 zu beschließen.

Die Ergebnisse der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt sind in seinem Bericht zusammengefasst.

Zu den wesentlichen Prüfbemerkungen gibt der Oberbürgermeister in der Anlage 3 dieser Beschlussdrucksache seine Stellungnahme ab.

Die vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Prüfungsfeststellungen in Höhe von
1,5 Mrd. € betreffen in Höhe von 1.316,692 Mio. € Bewertungsfragen, rechtliche Fragestellungen und bereits in der Eröffnungsbilanz enthaltene Korrekturen, so dass in dieser Höhe aus Sicht des Fachbereichs Finanzen kein Korrekturbedarf besteht.
Zu den rechtlichen Fragestellungen, (weitere wesentliche Feststellungen, Seite 29 des Prüfberichts), teilt das Rechnungsprüfungsamt mit, (Seite 30 des Berichts), dass es die Rechtsauffassungen der Verwaltung zwar nicht teilt, aber für vertretbar hält. Es handelt sich somit nicht um korrekturbedürftige Fehler.

Es verbleibt aus Sicht der Verwaltung ein zu korrigierender Betrag in Höhe von 268,463 Mio. €. Dies entspricht einem Anteil von 2,6 % an der Gesamtbilanzsumme von 10.314,594 Mio. €, was bei der Größenordnung der durchzuführenden Inventur als ein durchaus gutes Ergebnis angesehen werden kann.

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes beträgt der zu korrigierende Betrag 594,121 Mio. € und somit 5,8 % der Gesamtbilanzsumme. Es handelt es sich hierbei um unterschiedliche Rechtsauffassungen, zu denen die Verwaltung die Rechtsauffassung des Rechnungsprüfungsamtes nicht teilt.(siehe Stellungnahme, Anlage 3)

Bei dem Betrag in Höhe von 268,463 Mio. € geht der Fachbereich Finanzen derzeit davon aus, dass es sich hier tatsächlich um Punkte handelt, die zu korrigieren sind. Überwiegend handelt es sich dabei um Grundstücke, Ackerland und Friedhofsflächen, die doppelt erfasst wurden. Sollte sich dies bestätigen, werden diese Fehler selbstverständlich berichtigt. Hierfür sieht § 61 GemHKVO ausdrücklich vor, dass Berichtigungen der Eröffnungsbilanz bis zum vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss möglich sind.
„In der ersten Eröffnungsbilanz muss die Kommune eine Vielzahl von einzelnen Vermögenswerten und Vermögensgesamtheiten bewerten. Aufgrund der sehr arbeits- und zeitaufwändigen Tätigkeiten können hierbei durchaus Beträge nicht oder falsch aufgenommen werden. Für diese Fälle sieht § 61 GemHKVO Berechtigungsmöglichkeiten der ersten Eröffnungsbilanz vor.“ (Zimmermann, in KommHR Nds., 2011, Kommentar zu § 61 GemHKVO)

Von dem Betrag in Höhe von 268,463 Mio. € wurden bereits im Jahr 2012 Korrekturen in Höhe von 162,8 Mio. € vorgenommen und werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 das Basis - Reinvermögen in dieser Höhe reduzieren. Somit ist lediglich ein Betrag von 105,708 Mio. € noch nicht abschließend geprüft und korrigiert.
20.11 
Hannover / 08.11.2012