Drucksache Nr. 1846/2010:
202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Teilbereich 202.1: Kirchrode / südlich Lange-Feld-Straße

Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1846/2010
5
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Teilbereich 202.1: Kirchrode / südlich Lange-Feld-Straße

Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen,
Feststellungsbeschluss

Antrag,

1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 202.1, eingegangenen Stellungnahmen gemäß den Einzelanträgen in Anlage 2 zu dieser Drucksache zu entscheiden,

2. die 202. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 202.1, (Anlage 3) mit Begründung (Anlage 4) zu beschließen (Feststellungsbeschluss),

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Ferner ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.

Kostentabelle

Es entstehen auf der Plangrundlage des Flächennutzungsplanes keine finanziellen Auswirkungen. Sofern Kosten für Erschließungsmaßnahmen entstehen, die von der Gemeinde zu tragen sind, werden diese auf nachfolgender Planebene ermittelt.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 3000 / 2007 N1 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Nr. 0866 / 2010 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Mit dem 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Teilbereich 202.1, soll die Weiterentwicklung des Stadtteils Kirchrode vorbereitet und ein ergänzendes Angebot an Wohnbauflächen geschaffen werden.

Der Entwurf der 202. Änderung des Flächennutzungsplanes, Teilbereich 202.1 ist von der Ratsversammlung in der Sitzung am 20. Mai 2010 beschlossen worden. Nach Bekanntmachung in den hannoverschen Tageszeitungen am 26. Mai 2010 wurde die öffentliche Auslegung vom 03. Juni bis 02. Juli 2010 durchgeführt.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahme des Niedersächsischen Forstamtes Fuhrberg ein, über die eine Entscheidung herbeizuführen ist. Die Verwaltung empfiehlt, über die Stellungnahmen gemäß den Einzelanträgen in Anlage 2 zu dieser Drucksache zu entscheiden.

Für das 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Teilbereich 202.1, war auch die Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms erforderlich (insbesondere Rücknahme des Vorranggebietes für Freiraumfunktionen). Die von der Regionsversammlung in der Sitzung am 22.06.2010 als Satzung beschlossene 5. Änderung ist mit Erlass vom 27.08.2010 durch die Regierungsvertretung Hannover genehmigt worden. Die Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt von Region und Landeshauptstadt Hannover ist im September 2010 vorgesehen. Damit liegen zum vorgesehenen Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Abschluss dieses Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan vor.


Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Eine Aktualisierung gegenüber der Fassung zum Entwurf war nicht erforderlich.

Zusammenfassende Erklärung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Sie soll darlegen, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung ist dieser Drucksache als Anlage 5 beigefügt.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 202. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan, Teilbereich 202.1, abschließen zu können.





Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:

Anlage 1 - Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2 - Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern
und von Trägern öffentlicher Belange, über die eine Entscheidung zu treffen ist
Anlage 3 - Zeichnerische Darstellung
Anlage 4 - Begründung
Anlage 5 - zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
61.15 
Hannover / 13.09.2010