Drucksache Nr. 15-0538/2011:
Bebauungsplan Nr. 1748 - Bodestraße-Nord;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Nord
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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15-0538/2011
3
 

Bebauungsplan Nr. 1748 - Bodestraße-Nord;
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1748
Ausweisung eines Mischgebietes, eines Sondergebietes für
Einzelhandel, eines Gewerbegebietes, einer öffentlichen
Straßenverkehrsfläche und Sicherung der Weidendammverlängerung
entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen.

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderaspekte werden bei der Planung im größtmöglichen Umfang berücksichtigt werden.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat den Bebauungsplan Nr. 1411 im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens durch Urteil vom 20.11.2008 für unwirksam erklärt, jedoch die Möglichkeit zur Heilung des Abwägungsfehlers durch ein ergänzendes Verfahren grundsätzlich in Aussicht gestellt. Ein zentraler Aspekt in der Urteilsbegründung war die nicht ausreichende Begründung für den Ausschluss von Einzelhandel im rückwärtigen Grundstücksbereich, bei gleichzeitiger Absicherung des vorhandenen Nahversorgungsstandortes an der Bodestraße. Die Unwirksamkeit des Bebauungsplanes ist mit der Veröffentlichung des Urteils bekannt gemacht worden.

Nach eingehender Prüfung hat sich herausgestellt, dass wegen einer umfassend erforderlich werdenden geänderten städtebaulichen Begründung eine Heilung im Rahmen eines ergänzenden Verfahrens nicht möglich ist. Zur Sicherstellung einer städtebaulich geordneten Entwicklung hat der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover in seiner Sitzung am 11.11.2010 den Aufstellungsbeschluss für den neuen Bebauungsplan Nr. 1748 beschlossen.

Die vorgelegte Planung dient insgesamt der Sicherung des zentralen Versorgungsbereiches für die Nordstadt und der Umsetzung der Vorgaben des vom Rat am 24.02.2011 beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (DS-Nr. 0212/2011).
61.11 
Hannover / 01.03.2011