Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0706/2019:
Teilhaushalt: 20 Finanzen
Produkt: Zurücknahme HSK-Beschluss Bürgerhaus Misburg

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Teilhaushalt: 20 Finanzen
Produkt: Zurücknahme HSK-Beschluss Bürgerhaus Misburg

Antrag zu beschließen:

zu beschließen:
Die mit dem HSK VIII beschlossene Maßnahme „Stadtteilkulturarbeit: Optimierung der Nutzung städtischer Flächen in Misburg unter Einbeziehung des Bürgerhauses Misburg" unter der Maßnahmennummer 97 und dem Produkt 27301 wird aus ihrer Gültigkeit entlassen.

Begründung:

Gemäß Informationsdrucksache 15-1226/2018 S1 zu einem - einstimmig angenommenen -Antrag der SPD-Fraktion im Bezirksrat Misburg-Anderten mit dem Titel Zurücknahme HSK-Beschluss Bürgerhaus Misburg, teilt die Verwaltung dem Bezirksrat folgende 1. Entscheidung mit:
„Der HSK-Beitrag in Höhe von 115.000 ruht weiterhin. Diese Ungleichbehandlung gegenüber anderen erbrachten HSK-Beiträgen wird wegen neuer Entwicklungen hingenommen, ohne das sich daraus ein Präzedenzfall ableiten lässt.
Die Nutzung des Bürgerhauses wird weiter zugelassen. Gegenwärtig werden nur Baumaßnahmen durchgeführt, damit ein betriebssicherer Aufenthalt auf absehbare Zeit gewährleistet werden kann. Schönheitsreparaturen und kleinere bauliche Verbesserungen werden bei Bedarf durchgeführt. Es bleibt dabei, dass weiterhin ein extrem hoher Sanierungsbedarf besteht. Bevor über eine größere Baumaßnahme entschieden wird, ist mittelfristig ein Gesamtkonzept für die Kultur- und Sozialzentren erforderlich sowie eine räumliche und inhaltliche Gesamtplanung. Derzeit sind dafür die finanziellen Ressourcen nicht vorhanden. Mit einer Gesamtplanung einher geht auch die Prüfung, wo an welchem Standorten dauerhafte Bedarfe gedeckt werden können.

Mit der Klärung dieses Punktes wird auch die Frage einer wirtschaftlichen und tragfähigen Lösung für das Bürgerhaus mit zu entscheiden sein.
Die Ergebnisse des Gesamtkonzeptes werden in die Betrachtung einfließen."
Jenseits der von der Verwaltung angesprochenen Ungleichbehandlung lässt sich aus den Ausführungen erkennen, dass der HSK-Beitrag nicht mehr realisiert werden wird; deshalb sollte dieser Vorgang durch Aufhebung der entsprechenden HSK-Einzelmaßnahme abgeschlossen werden.

Dirk Machentanz
Vorsitzender