Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0691/2019:
Teilhaushalt: 37 Feuerwehr
Produkt: 12602 Gefahrenabwehr

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 37 Feuerwehr
Produkt: 12602 Gefahrenabwehr

Antrag zu beschließen:

Die AfD-Fraktion beantragt, die Aufwendungen für das Produkt „Gefahrenabwehr" wie folgt zu erhöhen
2019
Der Ansatz in Höhe von 77.149.000 €
wird um 70.000 €
auf insgesamt 77.219.000 €

erhöht.
Der erhöhte Ansatz wird verwendet, um eine Drohne als Einsatzmittel bei der Feuerwehr anzuschaffen.

Begründung:

Ob präventiv oder im Notfall, ob zur Lageerkundung aus der Höhe oder Personensuche in eingestürzten Gebäuden - ein unbemanntes Luftfahrsystem (Drohne) kann die Feuerwehr in verschiedenen Einsatzfällen wertvoll unterstützen, indem es Daten ohne Gefährdung der Feuerwehrleute liefert.
Auch der Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes Ziebs unterstützt das Vorhaben. Im Jahr 2017 beschloss der Bundesrat die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten". Hiermit wurde der Einsatz von Drohnen verbindlich geregelt und Rechtssicherheit für die Feuerwehren geschaffen. Demnach sind Feuerwehren insbesondere von der Nachweispflicht nach § 2ia Abs. 4 ausgenommen.
Es bietet sich deshalb an, jetzt die nötigen Finanzmittel in Höhe von ca. 60.000 € für die Anschaffung einer Drohne in den anstehenden Doppelhaushalt einzustellen, um es auch in diesem Bereich mit dem technologischen Fortschritt zu gehen.

Mit freundlichem Gruß

Sören Hauptstein
Beigeordneter und Fraktionsvorsitzender im Rat der LHH