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Teilhaushalt: 19 Gebäudemanagement
Verkauf und Rückmietung des Bauordnungsamts
Haushaltsantrag, zu beschließen:
Das Gebäude des Bauordnungsamts wird an einen privaten Investor verkauft und das Grundstück als Erbpachtgrundstück vergeben, mit der Auflage, das Gebäude zu sanieren und anschließend an die Landeshauptstadt Hannover mit einem langfristigen Mietvertrag zu vermieten.
Begründung
Die Sanierung des Bauordnungsamts geht seit Jahren nicht voran und wurde aus dem Programm des Investitionsmemorandums gestrichen, da das Vorhaben in absehbarer Zeit nicht finanzierbar sein wird. Die Arbeitsbedingungen dort werden zusehends schlechter. Zudem leidet die Bausubstanz unter dem anhaltenden Sanierungsstau. Eine private Sanierung des Gebäudes scheint daher auch in der mittel- bis langfristigen Perspektive der sinnvollste Weg zu sein, das Gebäude zu erhalten und den Mitarbeitern ein angemessenes Arbeitsumfeld bereit zu stellen. Hinzu kommt, dass für einen privaten Investor weniger strenge Auflagen des Denkmalschutzes bestehen, sodass eine erfolgreiche Sanierung des Gebäudes durch einen nichtkommunalen Eigentümer nicht nur wesentlich effektiver ist, sondern so auch ein modernes Verwaltungsgebäude entstehen kann.