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Teilhaushalt: 20 Finanzen
Produkt: 11121 Haushalt
Einpreisung einer Digitalisierungsdividende
Haushaltsantrag, zu beschließen:
Im Jahr 2023 wird der Aufwand Fachbereichsübergreifend um 1% und ab 2024 um 5% pauschal gekürzt. Eine Überprüfung weiterer Einsparungspotentiale durch fortschreitende Digitalisierung wird anschließend konsequent für jeden aufzustellenden Haushalt durchgeführt.
Begründung
Im aktuellen Haushaltsentwurf ist eine Digitalisierungsdividende nicht erkennbar.
Demgegenüber ist ein hoher 2-stelliger Millionenbetrag für Digitalisierungsmaßnahmen vorgesehen – nicht zuletzt im Rahmen des Verwaltungsmodernisierungsfonds, der allein 12 Mio. Euro enthält, die vornehmlich der Digitalisierung zu Gute kommen sollen.
Geld für Digitalisierung ist jedoch letztlich kein konsumtiver Posten, sondern sollte als Investition verstanden werden. Daher ist hier auch mit einer erheblichen Digitalisierungsdividende zu rechnen. Mit der Pflicht zur Umsetzung der Vorgaben des OZG ist davon auszugehen, dass 2023 und 2024 in unterschiedlichem Maße Verschlankungs- und Einsparungspotentiale identifiziert werden können. Für die Folgejahre ist mit weit mehr Potential zu rechnen, das systematisch erfasst und gehoben werden sollte.