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Teilhaushalt: 19 Gebäudemanagement
Verkauf und Rückmietung der Obdachlosenunterkunft Schulenburger Landstraße 335
Haushaltsantrag, zu beschließen:
Die Obdachlosenunterkunft Schulenburger Landstraße 335 wird abgerissen und das Gelände in Erbpacht an einen Investor gegeben, der hier eine neue Obdachlosenunterkunft errichten soll
Begründung
Die Immobilie an der Schulenburger Landstraße 335 ist in ihrer Bausubstanz abgängig. Eine mittel- bis langfristig weitere Nutzung zur Unterbringung Obdachloser wird nicht möglich sein. Da die finanziellen Mittel der Landeshauptstadt Hannover die eigene Durchführung des Neubaus verbieten, ist dieser Weg eine wirtschaftlich und sozial sinnvolle Alternative.