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Teilhaushalt: 61 Planen und Stadtentwicklung
Produkt: 52201 Sicherung der Wohnraumversorgung
Ertrag/Aufwand: Wohnraumzweckentfremdung jetzt beenden ist das Gebot der Stunde
Antrag,
zu beschließen:
Nach § 1 Abs. 1 des niedersächsischen Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) vom 27.03.2019 (Nds. GVBl. 2019,72) und § 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 23.12.2010 (Nds. GVBl. 2010, 576ff) beschließt der Rat der Landeshauptstadt Hannover die Verwaltung zu beauftragen den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung für das gesamte Stadtgebiet zu veranlassen und diese dem Rat unverzüglich zum Beschluss vorzulegen.
Des Weiteren wird genügend Personal aufgebaut um diese Satzung zur Anwendung zu bringen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Hansestadt Lüneburg hat eine solche Satzung bereits erlassen und beziffert die jährlichen Folgekosten für die Umsetzung dieser auf 100.000 EUR. Es ist davon auszugehen, dass die Landeshauptstadt Hannover aufgrund ihrer um den Faktor ca. drei größeren Einwohner*innenzahl einen dreifachen Personalaufwand benötigt. Dieser wäre dann mit ca. 300.000 EUR einzupreisen.
Begründung
Hannover leidet, umfangreicher Wohnungsbautätigkeiten zum Trotz, unter akuter Wohnraumknappheit. Die Folge sind drastisch steigende Mieten auf der einen Seite und lange und zähe Wohnungssuche auf der anderen Seite.
Nachdem der niedersächsische Landtag das Niedersächsische Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) erlassen hat, besteht für die Landeshauptstadt Hannover als Kommune mit offenbarem Wohnraummangel die Möglichkeit tätig zu werden. Mit einer solchen Satzung kann sowohl der dauerhafte, oft spekulativ veranlasste Leerstand untersagt werden ebenso wie die dauerhafte Vermietung an Feriengäste über bekannte Onlineportale.
Dirk Machentanz
Fraktionsvorsitzender