Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0460/2025:
Verwaltungshandeln sicherstellen – Keine Stellenkürzungen auf dem Rücken der Beschäftigten

Informationen:

verwandte Drucksachen:

H-0460/2025 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 12.12.2024: Ratsversammlung: Getrennte Abstimmung: Punkt 1: 24 Stimmen dafür, 41 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Punkt 2: 26 Stimmen dafür, 39 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Punkt 3:24 Stimmen dafür, 39 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen Punkt 4: 26 Stimmen dafür, 39 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen insg. abgelehnt!

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Verwaltungshandeln sicherstellen – Keine Stellenkürzungen auf dem Rücken der Beschäftigten

Antrag,

zu beschließen,

die Kürzungen aus den folgenden Drucksachen zurückzunehmen:

1.: H0937/2025 im TH 15 (Produkt 11104) Sachkosten und Stellenreduzierung in OE 15.3 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

  • 100.000 Euro Sachkosten und 360.570 Euro Stellenreduzierung ab 2026

2.: H0278/2025 im TH 67 (Produkt 56101) Reduzierungen des Aufwandes im Boden- und Grundwasserschutz
  • 228.953 Euro in 2025 und 351.779 Euro in 2026

3.: H0098/2025 in TH 15 Büro des Oberbürgermeisters
  • Auflösung der Stabsstelle Mobilität

4.: Gegenfinanzierung

Verzicht auf kostenloses Parken in der Innenstadt ab 18 Uhr mit jeweils 600.000 Euro für 2025 und 2026.

Die Beibehaltung der Stellen im Bodenschutz finanzieren sich selbst, denn externe Beauftragungen würden höhere Kosten verursachen.

Begründung


Hinter diesen Stellenstreichungen scheinen vor allem politisch motivierte Gründe zu liegen, da die Faktenlage zu anderen Schlüssen führen würde. Wir stehen an der Seite der Beschäftigten der LHH, auf deren Schultern hier politischer Aktionismus ausgetragen wird.

Der Stellenaufwuchs, der in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in OE 15.3 mit 3,9 Stellen vorgenommen wurde, war und bleibt richtig. Die darin enthaltenen drei Stellen für die neue Aufgabe der internen Kommunikation soll von den Streichungen sogar ausgenommen werden, was sehr widersprüchlich erscheint. Die neu hinzugekommenen Aufgaben im Bereich von Social-Media (Instagramauftritt der LHH) müssen mit Personalbedarf hinterlegt werden, was mit 0,9 Stellen nur in geringem Maße erfolgt ist. Auch hier würden Stellenstreichungen zu erheblichen Qualitätsverlusten in der Außendarstellung von städtischen Aktivitäten führen.

Zu den Aufgaben der OE 67.12 wurde bereits seitens der Verwaltung ausführlich Stellung bezogen. Die Aufgaben der OE 67.12 sind nicht auf die Untere Bodenschutzbehörde, die Untere Abfallbehörde und die Untere Wasserbehörde der Region Hannover oder auf andern Behörden übertragbar und könne auch nicht von anderen Behörden übernommen werden. Dass dieser Antrag zu erhebliche Mehrkosten für die LHH führen würde, macht diesen Antrag zusätzlich überflüssig.

Die Aufgaben der Stabstelle Mobilität können ebenfalls nicht von anderen Verwaltungseinheiten übernommen werden und ist unbedingt zu erhalten. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Masterplans Mobilität, zusammen mit der Region Hannover, sind nur beispielhaft für die Bedeutung dieses Aufgabenbereiches.

Wir teilen zudem die Einschätzung des GPRs, der mit diesen ungerechtfertigten Eingriffen in den Stellenplan eine Arbeitsverdichtung bei den Kolleg*innen in der Verwaltung prognostiziert.