Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0439/2019:
Teilhaushalt: 41 Kultur
Produkt: 26101 Darstellende Kunst
Spielstättenförderung

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 41 Kultur
Produkt: 26101 Darstellende Kunst
Spielstättenförderung

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den vier Spielstätten der Freien Theater (1. KinderTheaterHaus, 2. Figurentheaterhaus, 3. Theater in der Eisfabrik und 4. Theater im Pavillon) für die Jahre 2019-2022 Verträge zu erstellen, die die vom Theaterbeirat empfohlenen und vom Rat beschlossenen Projektförderungen 2019 mit inkludieren und als festen Betrag für die Jahre 2020, 2021 und 2022 in einer Summe fortschreiben. Hierbei werden die Förderungen für das Klecks-Theater dem KinderTheaterHaus und die Förderungen für die Commedia Futura dem Theater in der Eisfabrik zugeordnet. Zudem soll die Dynamisierung in den Verträgen berücksichtigt werden. Die neuen Spielstättenverträge sind dem Kulturausschuss vorab zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

015 wurde als Förderinstrument zur Sicherung und Stärkung von wichtigen (Infra-) Strukturen die Spielstättenförderung eingeführt. Mit der Informationsdrucksache DS 0347/2017 wurde über den ersten Dreijahreszeitraum (2015-2017) berichtet. Dabei wird im Vergleich der Spielstätten deutlich, dass die Finanzierungssituation und Einnahmemöglichkeiten der vier Spielstätten 1) KinderTheaterHaus, 2) Figurentheaterhaus, 3) Theater in der Eisfabrik und 4) Theater im Pavillon jeweils sehr unterschiedlich sind und dies zu teilweise deutlichen Entwicklungsschwierigkeiten der einzelnen Spielstätten führt. Die Spielstättenförderung deckt nur einen Teil der Grundkosten (Miete, Nebenkosten, Personal, Sachkosten). Mittel für die inhaltliche Arbeit, die eigentliche Spielplangestaltung, Projekte, Produktionen, Gastspiele usw. müssen zusätzlich eingeworben bzw. durch kommerzielle Veranstaltungen, Vermietungen oder Formate eingespielt werden. Die von der Landeshauptstadt Hannover mit der Spielstättenförderung geförderte Infrastruktur dient so einerseits als Kofinanzierung für die Drittmittelakquise und zugleich müssen diese Drittmittel wiederum den ungedeckten Teil der Grundkosten mitfinanzieren. Die Knappheit der Mittel entwickelt sich immer mehr als Bremse für die Einwerbung weiterer Fördergelder. Das zusätzlich zur Verfügung stellen inhaltlich zweckgebundener Gastspiel- bzw. Projekt- oder Kofinanzierungsetat wird dazu beitragen, das Potential für die Drittmittelakquise erheblich zu steigern und damit die finanziellen Spielräume zur qualitätsvollen Spielplangestaltung und Entwicklung von Zusatzprojekten deutlich zu verbessern. Um Drittmittel und Gastspiele einwerben zu können, ist folglich eine möglichst verlässliche Planungssicherheit maßgeblich. Diese soll dadurch erhöht werden, in dem die derzeitige Spielstättenförderung mit der bisher vom Theaterbeirat vergebenen Produktionsförderung in einer vertraglich vereinbarten mehrjährigen Fördersumme zusammengebunden wird. Die neuen Spielstättenverträge sollen zudem zeitlich so bemessen werden, dass trotz eines Doppelhaushalts eine Planungssicherheit gegeben ist. Zu empfehlen sind Vierjahresverträge.




Christine Kastning Dr. Freya Markowis Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender