Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Teilhaushalt: 66 Tiefbau
Produkt: 54101 Gemeindestraßen
Antrag,
zu beschließen:
Im Zeitraum der kommenden zwei Jahre (Doppelhaushalt 2021/2022) bei Straßenbau- und Straßenausbesserungsmaßnamen eine Einsparung von 20% der geplanten Aufwendungen der Primärkosten vorzunehmen und die gesamten und notwendigen Maßnahmen erst in zwei Jahren auszuführen.
| | 2021 | 2022 |
| Primärkosten | Aufwendungen
-Tausend Euro- | Aufwendungen
-Tausend Euro- |
| von | 75.763 | 77.048 |
| um | ca. 20% | ca. 20% |
| auf | 60.610,40 | 61.638,40 |
Primär wird die Erhaltung der Verkehrssicherungspflicht sichergestellt. Etwaige andere Bautätigkeiten werden um zwei Jahre zurückgestellt. Der Ausbau von Rad- und Fußwegen wird nicht gestoppt. Der Bau von Velorouten wird davon ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Begründung
In Anbetracht der Pandemie bedingt angespannten Haushaltslage empfiehlt es sich, in den kommenden zwei Jahren nur die notwendigen Straßenbau- und Straßeninstandhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Das entlastet den Etat des Doppelhaushalts 2021/2022 und schafft stattdessen Raum für unaufschiebbare Ausgaben.
Seite 1 von 2
Obendrein kommt hinzu, dass durch die aktuelle konjunkturelle Auslastung der Bauwirtschaft ohne¬hin davon auszugehen ist, dass der Abfluss der eingeplanten Mittel nicht vollständig realisiert werden kann.
Dirk Machentanz
Gruppenvorsitzender