Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0438/2019:
Teilhaushalt: 41 Kultur
Produkt: 26101 darstellende Kunst
1. Vergabe nach Empfehlung des unabhängigen Theaterbeirats

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 41 Kultur
Produkt: 26101 darstellende Kunst
1. Vergabe nach Empfehlung des unabhängigen Theaterbeirats

Antrag zu beschließen:

Folgende Ansatzveränderung ab dem Haushaltsjahr 2019 vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von 437.000 Euro
wird um 100.000 Euro
auf insgesamt 537.000 Euro erhöht.


Die Verwaltung wird beauftragt, aus dem Fonds zur Förderung der Freien Theater Hannover die Sparte Tanztheater zu separieren. Nach der Ausgliederung der Tanzsparte und der Mittelbindung im Rahmen der Spielstättenförderung ist die Aufstockung des Fördervolumens des so veränderten Mittelansatzes für Theaterförderung um 100.000 Euro notwendig, um den darin verbleibenden Freien Theatern in Zukunft die Einhaltung der Honoraruntergrenze zu ermöglichen.

Begründung:

Die Freien Theater Hannover sind experimentierfreudig, flexibel und innovationsstark. Neue kulturelle Strömungen sowie politische und gesellschaftlich relevanten Thematiken finden ihre künstlerischen Entsprechungen meist als erstes in der freien Theaterszene. Diese ist gut vernetzt und erreicht niedrigschwellig ein diverses Publikum. Viele Künstler*innen wählen den Schritt ins freie Theater bewusst, da sie hier selbstbestimmt und autark ihre Kunst in der Gesellschaft gestalten.
Die Künstler*innen der freien Szene haben jedoch keine starke Lobby oder Gewerkschaft an ihrer Seite, die Tarifverträge ermöglicht. Die finanzielle Lage der Künstler*innen ist prekär, es besteht die Gefahr, dass etablierte Künstler*innen aus finanziellen Gründen abwandern. Das würde einen Qualitätsverlust für die Hannoversche Szene nach sich ziehen.
Entgegenwirken kann die Einhaltung der Honoraruntergrenze. Diese wird seit 2015 vom Bundesverband Freie Darstellenden Künste (BfdK) sowie dem Landesverband Freier Theater Niedersachsen e.V. empfohlen, orientiert sich am Einsteigergehalt des „NV - Bühne“ sowie am Mindestlohn und liegt bei 2.490,- € brutto monatlich. Die in der Vergangenheit erreichten Honorare aus dem oben genannten Fonds ermöglichten erfahrungsgemäß lediglich ein Durchschnittseinkommen von rund 60% des empfohlenen Betrags.
Die Verwaltung berät Antragsteller*innen seit 2016 dahingehend, ihre Anträge unter Berücksichtigung der Honoraruntergrenze zu kalkulieren und einzureichen. Eine Erhöhung des Fördervolumens um diese auch zahlen zu können fand bisher jedoch nicht statt. In der Informationsdrucksache 2070/2018 wird die Problematik beschrieben.
Das Volumen des gegebenen Fonds bietet derzeit nicht die Möglichkeit, die Qualität der förderungswürdigen Inszenierungen dauerhaft zu halten oder gar steigern zu können.

Qualitativ hochwertiges Freies Theater kann nur durch das Mitwirken professioneller Mitarbeiter*innen in den Spielstätten garantiert werden. Das bisherige Fördervolumen ermöglicht jedoch oft nur die punktuelle Zusammenarbeit mit 450,- € - Kräften. Um Kontinuität und Weiterentwicklung zu ermöglichen, eine tariforientierte Entlohnung zu erreichen und die Benachteiligung der durch Spielstättenverträge geförderten Theater gegenüber den anderen Compagnien zu vermeiden, muss auch die Förderung der Personalkosten in den Spielstättenverträgen tariforientiert erhöht werden.





Christine Kastning Norbert Gast Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzende stellv. Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender