Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Die Hilfsorganisationen übernehmen im Katastrophenschutz Pflichtaufgaben der Kommunen. An der Kostendeckung soll die Kommune sich künftig beteiligen, und zwar zu einem Satz von ungefähr 11 Prozent.
In der Regel decken die Hilfsorganisationen die Kosten für die Pflichtaufgaben im Katastrophenschutz durch die Kostenerstattungen für den Sanitätsdienst. Durch die Corona-Pandemie entfallen diese Einnahmen, während die Aufgaben unverändert ausgeführt werden. Deshalb sollen in 2021 diese Kosten als einmalige Zuschüsse übernommen werden, da in Erwartung rückläufiger Beschränkungen im Veranstaltungsbetrieb für 2022 wieder mit steigenden Einnahmen im Sanitätsdienst zu rechnen ist.
Die Zuwendungen sollen entsprechend dem Anteil an den Gesamtkosten der Hilfsorganisationen, abzgl. der bereitgestellten Bewirtschaftungsmittel durch den Bund, verteilt werden: So sollen Arbeiter-Samariter-Bund 20,8%, Deutsches Rotes Kreuz 16,8%, Johanniter-Unfallhilfe 48,8% und Malteser-Hilfsdienst 13,5% erhalten. Die DLRG bleibt von diesen Zuwendungen ausgeschlossen, da diese bereits einen Unterhaltskostenzuschuss zur Finanzierung ihres Maschinenparks für die Wasserrettung durch die Landeshauptstadt Hannover erhält.
Lars Kelich Dr. Elisabeth Clausen-Muradian Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender