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zu beschließen:
Auf die in einer Pressemitteilung der Landeshauptstadt vom 4. Oktober 2024 angekündigte Erhöhung der Zuwendungen zu den Personalkosten für sportliche, kulturelle und soziale Einrichtungen um weitere 1,5 Prozent zu verzichten.
Die hierdurch freiwerdenden Mittel sollen wie folgt verwendet werden:
1. Die Ansatzveränderung für die pauschale Erhöhung der Zuwendungen im Teilhaushalt 51 Jugend und Familie im Produkt 36201 Kinder- und Jugendarbeit entsprechend dem Haushaltsantrag Drucksache Nr. H-0106/2025 wird
der Aufwand in 2025 und 2026
um weitere 250.000 Euro
auf dann jeweils 6.855.911 Euro erhöht.
2. Im Teilhaushalt 51 Jugend und Familie im Produkt 36303 Jugendschutz für die Jugendsozialarbeit wird
folgende Ansatzveränderung in 2025 vorgenommen:
Der Aufwand in Höhe von 2.718.000 Euro
wird um 125.000 Euro
auf insgesamt 2.843.000 Euro erhöht.
folgende Ansatzveränderung in 2026 vorgenommen:
Der Aufwand in Höhe von 2.720.000 Euro
wird um 125.000 Euro
auf insgesamt 2.845.000 Euro erhöht.
3. Im Teilhaushalt 50 Soziales im Produkt 41401 Drogenhilfe wird für die Straßensozialarbeit:
Folgende Ansatzveränderung in 2025 vorgenommen:
Der Aufwand in Höhe von 2.221.000 Euro
wird um 125.000 Euro
auf insgesamt 2.346.000 Euro erhöht.
Folgende Ansatzveränderung in 2026 vorgenommen:
Der Aufwand in Höhe von 2.334.000 Euro
wird um 125.000 Euro
auf insgesamt 2.459.000 Euro erhöht.
Am 04.10.2024 hat die Stadtspitze in einer Pressemitteilung verlautbart: „Statt wie vorgesehen um 1 Prozent, sollen die Zuwendungen für soziale, kulturelle und sportliche Einrichtungen im Jahr 2025 um 2,5 Prozent steigen. Bei einem derzeitigen Personalkostenanteil an den Zuwendungen von circa 42 Millionen Euro ergibt dies in 2025 und 2026 einen Mehrbetrag in Höhe von etwa 0,6 Millionen Euro gegenüber dem bisherigen Ansatz. Diese höhere Dynamisierung wird die Stadtverwaltung dem Rat im Rahmen des sogenannten Veränderungsdienstes im November vorschlagen.“
Da eine derartige Erhöhung nur einer geringfügigen Entlastung der Zuwendungsempfänger bei den Personalkosten führen würde, sollen die hierfür vorgesehenen 600.000 Euro zu einem Großteil zielgerichtet der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Straßensozialarbeit zugutekommen.