Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Im Haushaltsjahr 2025 folgende Ansatzveränderung vorzunehmen:
Der Aufwand in Höhe von 1.000.000 Euro
wird um 25.000 Euro
auf insgesamt 1.025.000 Euro erhöht.
Im Haushaltsjahr 2026 folgende Ansatzveränderung vorzunehmen:
Der Aufwand in Höhe von 1.000.000 Euro
wird um 25.000 Euro
auf insgesamt 1.025.000 Euro erhöht.
Die Ansatzveränderung soll über das Haushaltsjahr 2026 hinaus fortgeführt werden.
Die Mittelerhöhung soll für ein Förderprogramm Balkonphotovoltaik genutzt werden, dass in Zusammenarbeit mit dem Stromsparcheck umgesetzt werden soll. Aus der Ansatzerhöhung sollen sowohl die Fördermittel als auch die notwendigen Overheadkosten finanziert werden.
Die Balkonphotovoltaik bietet insbesondere seit der Stärkung der Nutzer*innenrechte im Zuge des Solarpakets der Bundesregierung eine gute Möglichkeit zur Teilhabe von Privathaushalten an der Energiewende. Einkommensschwache Haushalte sind von dieser Teilhabe häufig ausgeschlossen. Um gezielt die Zielgruppe zu erreichen, soll ein Förderprogramm in Zusammenarbeit mit dem Stromsparcheck aufgelegt werden, das zielgerichtet diese Gruppe erreicht.