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Teilhaushalt: 37 Feuerwehr
Produkt: 12801 Katastrophenschutz
Zuwendungen an Hilfsorganisationen - Gesamtsumme
Antrag,
1. Folgende Ansatzveränderung in 2025 vorzunehmen:
Der Aufwand in Höhe von 125.000 Euro
wird um 150.000 Euro
auf insgesamt 275.000 Euro erhöht.
2. Folgende Ansatzveränderung in 2026 vorzunehmen:
Der Aufwand in Höhe von 125.000 Euro
wird um 200.000 Euro
auf insgesamt 325.000 Euro erhöht.
Der Ansatz wird erhöht, um den gestiegenen Finanzbedarf der Hilfsorganisationen für die Sicherung von Pflichtaufgaben im Katastrophenschutz, insbesondere der Kosten für die Einsatzzüge, zu decken. Die Hilfen werden wie folgt verteilt: Arbeiter-Samariter-Bund 20 Prozent, Deutsches Rotes Kreuz 16 Prozent, Johanniter-Unfallhilfe 48 Prozent, Malteser-Hilfsdienst 13 Prozent und DLRG 3,1 Prozent.
Begründung
Die Hilfsorganisationen übernehmen im Katastrophenschutz Pflichtaufgaben der Kommunen. An der Kostendeckung beteiligt die Kommune sich bereits, wenngleich nicht in ausreichendem Maße.
Durch die Corona-Pandemie, die Energiekrise im Gefolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wie auch zuletzt mit dem Hochwasser um den Jahreswechsel 2023/2024 ist überaus deutlich geworden, dass die mitwirkenden Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz neben den Feuerwehren einen wesentlichen Grundpfeiler der Sicherheitsinfrastruktur in unserer Stadt darstellen. Die veränderte Gefahrenlage hat auch das Land Niedersachsen zum Anlass genommen und im Jahr 2023 mit dem RdErl. 36.1-14600/26 zur Gliederung und Sollstärke der Einheiten des Katastrophenschutzes eine Neuorganisation in der Vorhaltung für den Einsatzfall durchgeführt. Um auf die geänderte Gefahrenlage zu reagieren wurden neue Einheiten eingeführt und bestehende modifiziert. Diese Anpassungen führen zu erheblichen finanziellen Anstrengungen der Hilfsorganisationen um der Neuausrichtung zu folgen und in der Landeshauptstadt Hannover umzusetzen.
Um diese zu sichern, ist einer Erhöhung der Zuwendungen an die Hilfsorganisationen notwendig.
Die Zuwendungen sollen entsprechend dem Anteil an den Gesamtkosten der Hilfsorganisationen, abzgl. der bereitgestellten Bewirtschaftungsmittel durch den Bund, verteilt werden: So sollen Arbeiter-Samariter-Bund 20%, Deutsches Rotes Kreuz 16%, Johanniter-Unfallhilfe 48% und Malteser-Hilfsdienst 13% erhalten. Die DLRG erhält mit 3,1% einen geringeren Anteil, da diese bereits einen Unterhaltskostenzuschuss zur Finanzierung ihres Maschinenparks für die Wasserrettung durch die Landeshauptstadt Hannover erhält.