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Teilhaushalt: 99 Allgemeine Finanzwirtschaft
Produkt: 61101 Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen
Beherbergungssteuer – hier: Evaluation und Standortstärkung
Antrag,
1. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss des Geschäftsjahres 2024 die Beherbergungssteuersatzung zu evaluieren. Dabei soll geprüft werden, ob sich die Sätze und die Staffelung (gegenüber einer möglichen pauschalen Besteuerung) bewährt haben. Weiterhin soll geprüft werden, ob die Belange von Beherbergungsbetrieben, deren Betreiber als gemeinnützig nach Abgabenordnung anerkannt sind, sowie Beherbergungsstätten, die ausschließlich von Bildungseinrichtungen und Tagungszentren betrieben werden, berücksichtigt werden können. Schließlich soll auch geprüft werden, inwiefern gewerbliche Vermietungen in zuvor privat genutzten Räumen zur Beherbergungssteuer veranlagt werden können.
Das Ergebnis der Evaluation sowie daraus abgeleitete Vorschläge zur Änderung der Beherbergungssteuersatzung sind den Ratsgremien bis zur Sommerpause 2025 zur Beratung vorzulegen.
2. Die Mittel für die Standortstärkung, die aus der Beherbergungssteuer als Investition in mehr Wachstum fließen, werden in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro über 2026 hinaus fortgeführt.
Begründung
Zu 1) Seit Anfang 2024 wird in der Landeshauptstadt Hannover eine Beherbergungssteuer erhoben. Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres sollte erkennbar sein, ob und in welcher Weise sich die Beherbergungssatzung bewährt hat und ob an einzelnen Stellen Regelungen zu korrigieren oder nachzuschärfen sind. Dies gilt vor allem mit Blick auf gemeinnützig betriebene Beherbergungsstätten, die einen wichtigen Beitrag zur Bildungsarbeit im sozialen Bereich leisten. Zu prüfen ist schließlich, ob gewerbliche Vermietungen zuvor privat genutzter Räume (z.B. über AirBnB) zur Beherbergungssteuer herangezogen werden können.
Zu 2) Mit der Drucksache Nr. 3124/2022 hat der Rat beschlossen, einen erheblichen Teil der Einnahmen aus der Beherbergungssteuer als Investition für mehr Wachstum zur Stärkung des „Kongress-, Messe-, Veranstaltungs-, Kultur-, Kreativ- und Tourismusstandortes“ zu verwenden. Die Mittelverwendung hat der Rat mit der Drucksache Nr. 2544/2023 beschlossen.
Da die Notwendigkeit der Standortstärkung in den genannten Bereichen weiterhin besteht, soll die Mittelverwendung in Höhe von 3 Mio. Euro aus den Einnahmen der Beherbergungssteuer über 2026 hinaus verstetigt werden.