Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0381/2021:
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
8.2.1. Sammeltopf Beschäftigung hauptberuflicher Mitarbeiter*innen in Jugendverbänden
8.2.1101 – 8.2.1116 Beschäftigung hauptberuflicher Mitarbeiter*innen in Jugendverbänden

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
8.2.1. Sammeltopf Beschäftigung hauptberuflicher Mitarbeiter*innen in Jugendverbänden
8.2.1101 – 8.2.1116 Beschäftigung hauptberuflicher Mitarbeiter*innen in Jugendverbänden

Antrag zu beschließen:

Bei o.g. „übrigen“ Produkt folgende Änderungen vorzunehmen:

Die Ansätze für die Beschäftigung hauptberuflicher Mitarbeiter*innen in Jugendverbänden werden gemäß der Richtlinie über die Förderung der Jugendverbände und Jugendgruppen (DS 1106/2019) angehoben.
Die Verwaltung berichtet im 2. Quartal 2021 dem Jugendhilfeausschuss über die Mittelverwendung und den Mittelabfluss.

Bis zum 2. Quartal 2022 entwickelt die Verwaltung Kriterien, die ab 2023 Neuaufnahmen im Rahmen der vorhandenen Mittel ermöglicht. Geprüft werden soll dabei, inwieweit eine Mindestförderhöhe sowie eine maximale Förderhöhe garantiert werden kann. Der Stadtjugendring ist beratend zu beteiligen. Ihm muss rechtzeitig die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben werden.
Die Kriterien sind dem Jugendhilfeausschuss zum Beschluss vorzulegen.

Zusätzlich soll geprüft werden, inwieweit eine Stelle in einem Jugendverband sowohl aus Stellenanteilen nach §11 SBG VIII als auch aus Mitteln der Verbandsförderung nach §12 SGB VIII finanziert und ausgeschrieben werden kann.

Es w erden im laufenden Haushalt keine neuen Verbände aufgenommen. Aus diesem Grund noch vorhandene Restmittel bleiben dem Produkt 36201 erhalten.

Folgende Ansatzveränderung in 2021 vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von 928.563 Euro
wird um 173.438 Euro
auf insgesamt 1.102.001 Euro erhöht.


Folgende Ansatzveränderung ab 2022 vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von 928.582 Euro
wird um 221.888 Euro
auf insgesamt 1.150.470 Euro erhöht.

Die zusätzlichen Mittel werden verwendet, um die Personalstellen beim Stadtjugendring sowie auch bei den Verbänden auskömmlich zu finanzieren.

Begründung:

Zum vergangenen Haushalt wurden der Stadtjugendring (SJR) und die Jugendverbandsarbeit nach einem mehrjährigen Organisationsprozess finanziell neu aufgestellt. Seitdem hat der Stadtjugendring seine Sichtbarkeit durch eine moderne und zielgruppengerechte Öffentlichkeitsarbeit erhöht und u.a. mit der Kampagne „Wir sehen uns!?“ auf die vielfältige und bunte Verbands- und Vereinslandschaft hingewiesen. Es ist deutlich geworden, dass der SJR seinem Anspruch nach Integration und Interaktion der Verbände, den Kindern und Jugendlichen, der Politik und Verwaltung in Folge der personellen Verstärkung zum zweiten Halbjahr 2019 gerecht geworden ist.

Um diese Weg in den nächsten Jahren abzusichern, ist der volle Mitteleinsatz von 2020 für den Haushalt ab 2021 fortzuschreiben, da andernfalls die gewonnene Organisationskraft des SJR und die Arbeitsstrukturen in den Verbänden wieder zerstört würden. Die systematischen Vorgaben der Kämmerei, sich bei der Haushaltsaufstellung an 2019 zu orientieren, würde zu einer akuten Unterfinanzierung bei den Verbänden und beim SJR führen. Dieses muss behoben werden, um den wertvollen Bestand der Jugendverbandsarbeit zu sichern.

Des Weiteren bietet die aktuelle Förderrichtlinie noch keine ausreichenden Kriterien zur rechtssicheren Neuaufnahme von Verbänden. Derzeit sind die in einem mit dem Stadtjugendring gemeinsamen Verfahren entwickelten Förderkriterien so umfassend, dass die Zahl der zu fördernden Verbände trotz begrenzter Haushaltsmittel steigen würde, was für alle Verbände finanzielle Einbußen und geringe Planbarkeit nach sich ziehen würde. Aus diesem Grund werden etwaige Neuaufnahmen in den Haushaltsjahren 2021 und 2022, bis zur Überarbeitung der Kriterien, ausgesetzt.

Lars Kelich Dr. Daniel Gardemin Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender