Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0368/2025:
Teilhaushalt: 15 Büro Oberbürgermeister
Produkt: 11140 Gleichstellungsangelegenheiten
24 Stunden Rückzugsräume für Frauen* im Rahmen der Istanbulkonvention

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 15 Büro Oberbürgermeister
Produkt: 11140 Gleichstellungsangelegenheiten
24 Stunden Rückzugsräume für Frauen* im Rahmen der Istanbulkonvention

Antrag,

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wo und wie die Etablierung von 24-Stunden-Rückzugsräumen für Frauen* in prekären Wohnsituationen in Innenstadtnähe möglich und sinnvoll ist. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte in die Prüfung einzubeziehen:

  1. Das oberste Ziel ist der Gewaltschutz (institutionell, psychisch, physisch etc.) von Frauen* gemäß der Istanbul-Konvention.
     
  2. Der Zugang soll so niedrigschwellig wie möglich erfolgen und durch eine Teilmöblierung und Grundausstattung einladend wirken.
     
  3. Die Unterbringungseinheiten sollen ein hohes Maß an Privatsphäre und Autonomie bieten (Einzelzimmer bzw. Familientrakt mit Mehrbettzimmern für Frauen* mit eigenen Kindern; Möglichkeit eines eigenen Nassraums).
     
  4. Es wird ein der Zielgruppe angemessenes Angebot vorgehalten (mit pädagogischer, gynäkologischer und psychologischer Anbindung).
     
  5. Das Aufsuchen eines Schlafplatzes soll 24 Stunden am Tag möglich sein, ohne eine 3-Tage-Regelung wie bei Notschlafstellen.
     
  6. Kostenfreie Schließfächer, in denen persönliche Gegenstände während der Abwesenheit sicher untergebracht werden können, werden zur Verfügung gestellt.
     
  7. Es soll die Möglichkeit bestehen, eine Melde- oder Postadresse einzurichten.
     
  8. Eine Weitervermittlung in ein Housing-First-Angebot oder eine vorrangige Vermittlung von Wohnraum soll ermöglicht werden.
     
  9. Betroffenen-Initiativen und Träger*innen, die bereits mit der Zielgruppe arbeiten, sollen von Beginn an in die Planung einbezogen werden.
     
  10. Es soll geprüft werden, welche Fördermittel und Kooperationen mit anderen politischen Ebenen für das Projekt in Frage kommen könnten.
     
  11. Es wird geprüft, welche Träger*innen oder Trägerkooperationen die Trägerschaft für die Einrichtung übernehmen können.

Die Ergebnisse inklusive einer Kostenschätzung, möglicher Kooperationspartner*innen sowie der potenziellen Trägerschaft sind den entsprechenden Ratsgremien vorzulegen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die Erweiterung oder Anpassung bestehender Angebote möglich ist.

Begründung

Menschen geraten aus verschiedenen Gründen in Not und haben oft keinen sicheren Rückzugsort, was besonders für Frauen* ein erhöhtes Risiko für Gewalt bedeutet. Studien zeigen, dass Sicherheit entscheidend ist, um notwendige Schritte zur Krisenbewältigung einzuleiten.

Wohnungs- und obdachlose Frauen* sowie Frauen* ohne Papiere sind besonders gefährdet, insbesondere, wenn sie Drogen konsumieren und/oder Sexarbeit nachgehen. Die bestehenden Angebote in Hannover decken den Bedarf dieser Gruppe nicht ausreichend. Es fehlt an Rückzugsräumen, die rund um die Uhr Schutz bieten.

Frauen* müssen Notschlafstellen zu bestimmten Zeiten aufsuchen und nach drei Tagen verlassen. Ein jederzeit zugänglicher Rückzugsort wäre ein niedrigschwelliges Angebot, das Schutz bietet und ihre Autonomie stärkt. Um das Ziel der Abschaffung der Obdachlosigkeit bis 2030 zu erreichen, braucht es mehr würdige Angebote, wie sie bereits in Städten wie Hamburg, Frankfurt und Berlin erfolgreich umgesetzt wurden.