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Teilhaushalt: 15 Büro Oberbürgermeister
Produkt: 11140 Gleichstellungsangelegenheiten
Verstetigung und strukturelle Absicherung der Mittel für Frauenhäuser und Opferschutzeinrichtungen gemäß der Istanbul-Konvention
Antrag,
Auftrag an die Verwaltung (Haushaltsbegleitantrag) bzw. Empfehlung an die Verwaltung
Die Verwaltung wird beauftragt,
- zu prüfen, wie die Mittel für Frauenhäuser und Opferschutzeinrichtungen künftig nicht mehr über das Zuwendungsverzeichnis, sondern als feste, strukturelle Haushaltsposition verankert werden können.
- zu prüfen, wie eine jährliche Bedarfsprüfung implementiert werden kann, um sicherzustellen, dass die Anzahl der Frauenhausplätze und die finanziellen Mittel regelmäßig an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden. Diese Bedarfsprüfung soll die Anforderungen der Istanbul-Konvention und die steigenden Fallzahlen häuslicher Gewalt berücksichtigen.
- zu prüfen, wie die zweckgebundene Verwendung der bereitgestellten Mittel für den Betrieb und die Erweiterung von Frauenhäusern, Beratungsstellen und anderen Schutzeinrichtungen sichergestellt werden kann, sodass diese dauerhaft im Haushalt der Stadt Hannover verankert werden.
- einen jährlichen Bericht zu erstellen, der den entsprechenden Gremien über die Mittelverwendung und den Fortschritt bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention in Hannover Auskunft gibt. Dieser Bericht soll die Herausforderungen und Erfolge bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt darstellen.
- in Verhandlungen mit der Region Hannover, dem Land Niedersachsen und dem Bund zu treten, um zusätzliche Mittel zur langfristigen Sicherung der Finanzierung von Frauenhäusern und Opferschutzeinrichtungen zu akquirieren. Dabei sollen auch entsprechende Förderprogramme auf den verschiedenen Ebenen (lokal bis europaweit) berücksichtigt werden.
- Die Ergebnisse sind den entsprechenden Ratsgremien (zur Beschlussfassung) vorzulegen.
Begründung
Die Stadt Hannover ist durch die Istanbul-Konvention verpflichtet, eine verlässliche Finanzierung für Frauenhäuser, Opferschutzeinrichtungen und Maßnahmen gegen häusliche Gewalt sicherzustellen. Die bisherige Finanzierung über das Zuwendungsverzeichnis führt zu Unsicherheiten und erschwert die Planung. Um den nachhaltigen Schutz von Gewaltopfern zu gewährleisten, soll geprüft werden, wie diese Mittel als feste Haushaltsposition gesichert werden können. Zudem sind regelmäßige Bedarfsüberprüfungen sowie Gespräche mit Bund, Land und Region notwendig, um die Umsetzung der Istanbul-Konvention gemeinsam sicherzustellen.