Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0366/2021:
Teilhaushalt: 15 Büro Oberbürgermeister
Produkt: 11140 Gleichstellungsangelegenheiten
6. Ausbau der Frauenhauslandschaft

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 15 Büro Oberbürgermeister
Produkt: 11140 Gleichstellungsangelegenheiten
6. Ausbau der Frauenhauslandschaft

Antrag zu beschließen:

Haushaltsbegleitantrag zu beschließen:

Die im Produkt 11140 Gleichstellungsangelegenheiten in die Haushaltssatzung eingestellten Mittel für den Ausbau der Frauenhauslandschaft werden wie folgt verwendet:
1. Für den Betrieb des Frauenhaus24 werden wie beantragt im

Haushaltsjahr 2021: 416.010 € und im
Haushaltsjahr 2022: 421.735 €

aus vorhandenem Ansatz bereitgestellt.
2. Die Verwaltung legt dem Gleichstellungsausschuss im 1. Halbjahr 2021 ein Konzept über die geplante Verwendung der restlichen Mittel sowie die Kooperation mit der Region Hannover vor. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Schaffung eines Frauenhauses für junge Frauen und dem Übergangswohnen, auch als Second Stage bezeichnet. Es soll dargestellt werden, welche Kapazitäten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln geschaffen werden können.
3. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Förderanfrage an das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zu stellen, mit dem für bundesweite Projekte ab 2020 über vier Jahre insgesamt 120 Millionen Euro für den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern bereitstehen. Neben den bereits anvisierten Projekten soll geprüft werden, ob auch das Projekt Berta in die Förderung einbezogen werden kann.

Begründung:

Durch die Corona-Pandemie sind viele Frauen und auch Kinder besonders gefordert: Die Aufforderung, zu Hause zu bleiben und die damit verbundene Isolation, geschlossene Kitas und Schulen, Angst vor einer Erkrankung und oftmals auch Sorge um die finanzielle Existenz können dazu führen, dass diese Konfliktlagen und Drucksituation in Gewalt innerhalb der Familie umschlagen.

Das bereits im Rahmen des Ausbaus der Frauenhauslandschaft geschaffene Frauenhaus24 wird von den gewaltbetroffenen Frauen und Kindern sehr in Anspruch genommen. Es bietet einen schnellen Ausweg aus häuslicher Gewalt und einen dringend erforderlichen Rückzugsort.

Darüber hinaus ermöglicht es die angespannte Wohnungsmarktsituation in Hannover nur sehr wenigen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, schnell eine geeignete Wohnung für sich und ihre Kinder zu finden. Neben Hindernissen wie beispielsweise einem SCHUFA-Eintrag, staatlichen Transferleistungen oder einer immensen sprachlichen Barriere, weisen etliche Frauen einen nicht zu unterschätzenden Unterstützungsbedarf bezüglich der Alltagsstrukturierung, der Kindererziehung und den Ausführungen behördlicher Weisungen auf. Frauen und Kinder benötigen daher häufig nach dem Auszug aus dem Frauenhaus eine engmaschige Betreuung, um diese Aufgaben nach einer Zeit der Unterstützung durch Sozialpädagoginnen, alleine bewältigen zu können, und in eine reguläre Wohnsituation mit langfristiger Perspektive zu kommen.
Um dieser Problembündelung entgegen zu wirken, soll ein Projekt für ein Übergangswohnen im Sinne des second stage ins Leben gerufen werden.

Frauen, die die Unterstützung durch Frauenhäuser suchen sind keine homogene Gruppe, sondern kommen mit vielfältigen Problemlagen. Nicht nur, aber auch das Alter sind ein Faktor der enormen Heterogenität. Ein Angebot insbesondere für junge Frauen zu schaffen, die gerade nicht mehr unter das Jugendhilfegesetz fallen ist sinnvoll, da ein Austausch mit Mitbewohnerinnen stattfinden kann, die wahrscheinlich ähnliche Sorgen und Herausforderungen bewältigen müssen. So kann soziale Unterstützung innerhalb der Peergroup die professionelle Begleitung sinnvoll unterstützen. Für einige junge Frauen dürfte die Hemmschwelle zeitweise in eine WG mit gleichaltrigen zu ziehen geringer sein, als ein reguläres Frauenhaus um Hilfe zu bitten.

Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird die Verwaltung insbesondere beauftragt, die neugeschaffenen Möglichkeiten des Bundesprojekts „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zu nutzen und eine entsprechende Förderanfrage zu stellen, um die im Antrag angegebene Mindestplatzanzahl möglichst zu übertreffen und damit einem größeren Kreis an Frauen in eine angemessene Wohnsituation, die frei von Gewalt und Repression ist, zu verhelfen. Hierbei soll insbesondere das „Projekt Berta“, durch das ein Wohnangebot für von Gewalt betroffene, obdachlose Frauen geschaffen werden soll, bei der Projektierung und dann auch in der späteren Umsetzung einbezogen werden.





Lars Kelich Dr. Daniel Gardemin Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender