Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0363/2019:
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: NEU Rahmenkonzept und Jugendbeteiligungsbüro

Informationen:

verwandte Drucksachen:

H-0363/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: NEU Rahmenkonzept und Jugendbeteiligungsbüro

Antrag zu beschließen:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis ihrer bisherigen Planungen bis Ende 2020 eine Roadmap für die Weiterentwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu entwickeln. Ziel ist eine neue Rahmenkonzeption, die sowohl dem öffentlichen Träger als auch den Freien Trägern einen Orientierungsrahmen bietet.

Dabei sind folgende Elemente als Eckpunkte zu berücksichtigen:

Es wird eine qualitative SchülerInnenbefragung an allen weiterführenden Schulen durchgeführt, um die Bedarfe für die offene Kinder- und Jugendarbeit zu ermitteln. Die Befragung wird von einem geeigneten und unabhängigen Forschungsinstitut (oder einer Hochschule) zielgruppengerecht, altersdifferenziert und begleitet durchgeführt. Im Jugendhilfeausschuss wird vorab über die Befragung informiert. Die Befragung wird alle fünf Jahre wiederholt, die Kosten dafür werden von der Verwaltung in die jeweiligen Haushalte eingestellt. Die Ergebnisse der Befragungen werden:


zum einen in den Stadtteilkoordin erungsrunden diskutiert und in konkrete, bedarfsgerechte Stadtteilkonzepte überführt,
o zum anderen in den AGen nach §78 SGB VIII diskutiert und in stadtweite Konzepte überführt.
Für die erste Befragung werden in 2019 100.000 Euro eingesetzt. Für die Umsetzung der Bedarfserhebung werden in 2020 ebenfalls 100.000 Euro eingesetzt.
2. a) Die Verwaltung wird beauftragt. dem Jugendhilfeausschuss ein Konzept für ein Jugendbeteiligundsbüro vorzulegen. In die Erstellung sollen die bereits etablierten ; Beteiligungsprojekte Linie 21 und Rollende Baustelle eingebunden werden. Das Konzept soll Leitlinien für Jugendbeteiligung und Mitgestaltung an Stadtplanung, Stadtentwicklung sowie Stadtpolitik (Entwicklung von Qualitätsstandards für Jugendbeteiligung) darstellen.

Es soll dabei geprüft werden, wie die Beteiligungsvorhaben anderer Fachbereiche, wie bspw. Schule (FB 40), Umwelt und Stadtgrün (FB 67), Kultur (FB 41) sowie der Bereich Soziales mit der Stelle für Demokratiestärkung und gegen Rechtsextremismus (OE 50.60) sowie Pimp Your Town, — auch finanziell — sinnvoll in eine Gesamtstrategie Jugendbeteiligung eingebunden werden können.

Ziel des Jugendbeteiligungsbüros ist es, die Jugendbeteiligung in Hannover zu stärken, sie in allen städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit fest zu verankern sowie die Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung für die Beteiligung von Jugendlichen zu sensibilisieren und entsprechend fortzubilden. Das Büro soll zudem als fortwährender Ansprechpartner für Jugendliche mit Ideen für Beteiligungen dienen und auch über die Vergabe der Mittel aus dem finanziellen Ansatz zur Jugendgerechten Kommune entscheiden.

Das Konzept wird dem AJHA im Mai 2019 vorgelegt, so dass das Büro seine Arbeit im zweiten Halbjahr 2019 aufnehmen kann.

b) Die im Haushalt für die Jugendgerechte Kommune vorhandenen Mittel werden in einem eigenen Topf gebündelt. Dieser soll für die Fortführung des Programms Jugendgerechte Kommune bzw. das Jugendbeteiligungsbüro (s.u.) und der entsprechenden Maßnahmen eingesetzt werden.


Darüber hinaus wird der Ansatz für die Beteiligungsprojekte, der bislang im Produkt 36201 Kinder- und Jugendarbeit, 8.3 zur Verfügung stand, dem neuen Haushaltsansatz zugeordnet. Die beiden Beteiligungsprojekte Rollende Baustelle (Kreisjugendwerk der AWO) und Linie 21 (JANUN) bleiben erhalten und arbeiten neu im Rahmen des Jugendbeteiligungsbüros mit dem Fachbereich 51.5 zusammen. Es wird eine städtische Stelle im Jugendbeteiligungsbüro geschaffen, für die der Topf Jugendgerechte Kommune um 28.000 Euro abgesenkt wird.

Das Jugendbeteiligungsbüro soll bis zur Sommerpause 2020 gemeinsam mit der Verwaltung eine Jugendbeteiligungsrichtlinie auf den Weg bringen, um die Belange von Jugendlichen noch vor Erstellung eines Drucksachenentwurfs bei allen Vorhaben der Stadtverwaltung mit zu bedenken.

Vor der Sommerpause 2022 soll dem AJHA ein Bericht über die Arbeit und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen vorgelegt werden.

c) Das Jugendbeteiligungsbüro soll im Haus der Jugend untergebracht werden. Zur Steigerung der Attraktivität des Hauses der Jugend für Jugendliche und des Jugendbeteiligungsbüros werden jährlich 25.000€ eingesetzt,

Die Infrastruktur der offenen Kinder- und Jugendarbeit wird systematisch weiterentwickelt. Dazu gehört eine Bestanderhebung (mit baulichem Zustand) der Gebäude für Jugendliche, die am Bedarf orientierte Planung weiterer Gebäude für Jugendliche (siehe Pkt.1) sowie die Bedarfsdeckung durch eine vorausschauende Berücksichtigung in der Stadtplanung.

4. Das Qualifizierungsprogramm für städtische Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit wird auch den Mitarbeitenden Freier Träger zugänglich gemacht, um


die Fachlichkeit sowie die Arbeitsbedingungen im offenen Kinder- und Jugendbereich
zu verbessern und eine systematische Fachkräftesicherung zu ermöglichen.

5. Durch systematische Qualifizierung im Bereich Gender/Diversity und Antirassismus sowie gegen alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit soll ein Beitrag zur Demokratiestärkung geleistet werden. Dazu wird ein Topf für kleinere Projekte in Höhe von 30.000 Euro p.a, bei der Stelle für Demokratiestärkung der LHH angesiedelt,

II. Folgende Ansatzveränderung in 2019 vorzunehmen


Der Aufwand in Höhe von 0 Euro
wird um 162.000 Euro
auf insgesamt 162.000 Euro erhöht.

Folgende Ansatzveränderung ab 2020 vorzunehmen


Der Aufwand in Höhe von 0 Euro
wird um 197.000 Euro
auf insgesamt 197.000 Euro erhöht.

Begründung:

Die Stadt wächst und mit ihr die Zahl der Jugendlichen: Da die Kinderzahlen in den letzten Jahren gestiegen sind (was sich später im Freizeitbereich auch bei den Jugendlichen bemerkbar machen wird), durch Zuzug weitere Jugendliche hinzukommen und sich durch die Ganztagsbetreuung die Kindheiten und Jugendzeiten erheblich verändern, bedarf es in diesem Bereich einer (Urn-)Steuerung.
Zu 1.) Um dies qualifiziert und zielgruppengerecht anzugehen, ist für eine vernünftige Jugendhilferahmenplanung eine umfängliche und repräsentative Bedarfserhebung direkt bei den Adressat*innen, nämlich den Kindern und Jugendlichen, vonnöten. Diese Befragung soll alle fünf Jahre wiederholt werden, um Bedarfsänderungen rechtzeitig zu erkennen und ggf, umsteuern zu können.
Zu 2.) Die Beteiligung Jugendlicher und junger Erwachsener an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen ist ein wesentlicher Teil einer demokratischen Stadtgesellschaft. Beteiligungskultur ist immer auch Ausdruck gelebter Demokratiebildung. Neben der Schule als Institution in einer besonderen Verantwortung und als einen zentralen Ort der Demokratiebildung muss die Kinder- und Jugendarbeit als Ort der Aneignung sozialer, kultureller und politischer Kompetenzen gestärkt werden. Nach Abschluss des Bundesprogramms ,,Jugendgerechte Kommune" soll Jugendbeteiligung fest in der hannoverschen Stadtgesellschaft, aber auch der Stadtverwaltung und den städtischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit verankert werden. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen soll in allen Verwaltungsvorhaben mitgedacht werden. Um diese zu erreichen und die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen, soll ein Konzept für ein Jugendbeteiligungsbüro vorgelegt werden. Hierzu soll auch die Fachkompetenz der vorhandenen Beteiligungsprojekte genutzt werden. Ziel ist es auch, die Beteiligung von Jugendlichen auch an möglichst unterschiedlichen Orten sichtbar zu machen.
Für einen kontinuierlichen Kontakt mit den Jugendlichen wird eine zentrale Anlaufstelle benötigt. Das Jugendbeteiligungsbüro soll der zentrale Knotenpunkt in einem möglichst partizipativen Netzwerk hannoverscher Kinder- und Jugendarbeit werden. Damit möglichst viele Jugendliche Anlass haben, dort Informationen oder Beratung zu erhalten, soll das Haus der Jugend zudem attraktiver für Jugendliche werden.
Zu 3.) Analog den Kitas müssen in den Stadtplanungsprozessen auch Jugendliche mitgedacht werden.
Zu 4.) Die Bereitstellung von Qualifizierungsprogrammen ist eine Forderung aus den Betrachtungen zur Kinder- und Jugendarbeit von Stadt, den AGen nach §78 SGB VIII und ein Ergebnis des Strukturprozesses zur Rahmenkonzeption der Kinder- und Jugendarbeit (DS 1882/2018).
Zu 5.) Mehr denn je ist es zurzeit vonnöten, Kindern und Jugendlichen demokratische Teilhabe und Werte, vernunftbezogene Gerechtigkeit und Kritikfähigkeit zu vermitteln.



Christine Kastning Norbert Gast Patrick Döring
Fraktionsvorsitzende stl. Fraktionsvorsitzender stl. Fraktionsvorsitzender