Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0354/2021:
Teilhaushalt: 50 Soziales
Produkt: 35101 Sonstige soziale Angelegenheiten

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 50 Soziales
Produkt: 35101 Sonstige soziale Angelegenheiten

Antrag,

Auftrag an die Verwaltung (Haushaltsbegleitantrag)

Die Verwaltung wird beauftragt, Personalmittel für drei zusätzliche Streetworker*innen-Stellen im Doppelhaushalt 2021-2022 vorzusehen, die insbesondere in den Stadtbezirken jenseits des Innenstadtbereichs zum Einsatz kommen sollen.

Begründung


In der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage bezüglich sozialarbeiterischer Hilfsangebote für die Trinker*innen-, Drogen- und Obdachlosenszene in Misburg-Anderten heißt es:

„Im Sachgebiet 50.24 (Hilfen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten) sind gegenwärtig drei Streetworker*innen beschäftigt. Einsatzgebiet der Streetworker*innen ist grundsätzlich nur der Innenstadtbereich – wenngleich die Streetworker*innen in Einzelfällen (soweit es die Arbeitssituation zulässt) auch mal außerhalb ihres eigentlichen Einsatzbereiches unterwegs sind. Dies umfasst aber in der Regel Fälle mit einmaligem/kurzfristigem Bedarf.

Um Konzepte/Angebote für öffentliche Plätze zu entwickeln/vorzuhalten, ist eine langfristige und kontinuierliche Intervention vor Ort erforderlich. Dieses ist - ebenso wie die regelmäßige Ausweitung der Straßensozialarbeit auf andere örtliche Schwerpunkte - mit dem vorhandenen Personal nicht zu leisten.“1

In einem später erfolgten Zwischenbescheid des Fachbereichs Soziales zu einem Antrag, den konkreten Finanzbedarf für eine Ausweitung der Straßensozialarbeit zu ermitteln, heißt es dann:

„Der Fachbereich Soziales hält einen Ausbau der zugehenden Beratung über Straßensozialarbeit für sinnvoll und strebt eine Aufstockung des hierfür erforderlichen Personals an.

In einem ersten Schritt besteht die Planung, zwei Sozialpädagoginnen mit dem Schwerpunkt Beratung für Frauen und vier Stellen mit dem Schwerpunkt Arbeit im Quartier (außerhalb der Stadtmitte) neu einzusetzen. Hinzu kämen die drei bestehenden Stellen mit dem Schwerpunkt Stadtmitte. Für Straßensozialarbeit würden dem Fachbereich Soziales dann perspektivisch 9 Stellen zur Verfügung stehen. Es handelt sich hierbei derzeit ausschließlich um eine noch nicht mit Personal hinterlegte Planung für die zukünftige Ausrichtung der Arbeit.“2

Daher ist jetzt eine Aufstockung der vorhandenen Personalstellen um mindestens drei weitere Straßensozialarbeiter*innen zwingend nötig, wenn sich die Sozialarbeit nicht nur um den Innenstadtbereich kümmern soll. Dies ist auch angesichts der ebenso vielfältigen Problemlagen in den Stadtteilen jenseits des Zentrums dringend geboten.

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1
Siehe Drs. 15-3023/2019 F1
2
Siehe Drs. 15-0400/2020 S1