Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0346/2019:
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: 8.2. Zuwendungen zur allgemeinen Jugendförderung an Stadtjugendring und Verbände

Informationen:

verwandte Drucksachen:

H-0346/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 13.11.2018: Jugendhilfeausschuss: zu 1: 9 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen zu 2: 11 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 06.12.2018: Verwaltungsausschuss: Getrennte Abstimmung: I. 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen II. 7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 13.12.2018: Ratsversammlung: 40 Stimmen dafür, 20 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen, in Abwesenheit von Ratsherrn Hofmann

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36201 Kinder- und Jugendarbeit
Ertrag/Aufwand: 8.2. Zuwendungen zur allgemeinen Jugendförderung an Stadtjugendring und Verbände

Antrag zu beschließen:

I. Die Verwaltung wird beauftragt, die „Richtlinie über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppe« zu überarbeiten und die Finanzierung des Stadtjugendrings zum 1.7.2019 und der Jugendverbände zum 1.1.2020 neu aufzustellen:

1. Um die Verbandszentrale zu stärken, erhält der Stadtjugendring künftig
a. eine Stelle Geschäftsführung El 1 sowie zwei Referentinnen E09
b. sowie zusätzlich 40.000 Euro Sachkosten.

2. Pro Jugendverband ist eine E9-Stelle mit durchschnittlich 61.167 Euro förderfähig. Die Landeshauptstadt Hannover fördert
· 85% der Stelle, wenn der Träger zusätzlich 15% Eigenanteil aufbringt,
· 75% der Stelle, wenn der Träger zusätzlich 5% Eigenanteil aufbringt,
· 50% der Stelle ohne Eigenanteil des Trägers.

Jeder geförderte Jugendverband erhält zusätzlich 7.500 Euro Sachkosten.
Förderfähig ist jeder Jugendverband, der die Qualitätskriterien der Stadt Hannover erfüllt. Diese Kriterien werden dem Jugendhilfeausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
Es ist für eine angemessene Übergangsregelung zu sorgen.
Bei der Aufnahme neuer Verbände sollen auch migrantische Jugendverbände besonders berüCksichtigt werden.
II. Folgende Ansatzveränderung für 2019 vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von 1.051.083 Euro
wird um 75.000 Euro
auf insgesamt 1.126.083 Euro erhöht.

Folgende Ansatzveränderung ab 2020 vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von 1.051.083 Euro
wird um 243.536 Euro
auf insgesamt 1.294.619 Euro erhöht.

Begründung:

Der Stadtjugendring soll nach einem langen Prozess der Neuorganisation zum einen deutlich gestärkt und zum anderen finanziell neu aufgestellt werden. Da die Stellen frühestens zum Sommer 2019 besetzt werden können, wird dementsprechend nur das halbe Jahr gefördert. Desgleichen soll auch die Förderung der Jugendverbandsarbeit neu aufgestellt werden, so dass künftig jeder Verband, der die städtischen Kriterien erfüllt, gefördert werden kann. Ziel ist es, zum einen durch die Förderung der Jugendverbandsarbeit in einem noch viel größeren Maße die Demokratisierung und das ehrenamtliche Engagement der Erwachsenen von morgen zu fördern und zum zweiten den Jugendverbänden mit einem starken Stadtjugendring einen starken Fürsprecher zur Seite zu stellen, der ihre Interessen vertritt, die Verbände nun aber auch umfassender und besser beraten kann.
Christine Kastning Norbert Gast Patrick Döring
Fraktionsvorsitzende stellt'. Fraktionsvorsitzender stell. Fraktionsvorsitzender