Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0343/2019:
Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36303 Jugendschutz
Ertrag/Aufwand: 4. Begleitetes Jugendwohnen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

H-0343/2019 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Teilhaushalt: 51 Jugend und Familie
Produkt: 36303 Jugendschutz
Ertrag/Aufwand: 4. Begleitetes Jugendwohnen

Antrag zu beschließen:

Folgende Ansatzveränderung ab 2019 vorzunehmen

Der Aufwand in Höhe von 417.767 Euro
wird um 17.322 Euro
auf insgesamt 435.089 Euro erhöht.

Der Ansatz für die Sachkosten für das begleitete Jugendwohnen wird pro Maßnahme ab 2019 um 2.887 Euro erhöht. Hiermit geht eine Änderung des Punktes 5.2 (Sach- und Verwaltungskosten) der Förderrichtlinie über die Gewährung von Leistungen zum sozialpädagogisch begleiteten Wohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit (Drucksache 0835/2013) einher.

Begründung:

Bislang zahlt die Verwaltung Pauschalen für die Unterbringung der Jugendlichen. Diese sind seit längerer Zeit eingefroren und entsprechen nicht den tatsächlich entstehenden Kosten. Da die dringend benötigte und wertvolle Hilfe den Jugendlichen der Stadt Hannover erhalten bleiben sollen, soll das Finanzierungssystem dem in der Region Hannover geltenden System angepasst werden.
Die Jugendwohnbegleitung leistet einen wichtigen Beitrag für die Teilhabe junger Menschen. Sie wird von der AWO, vom BDKJ, vom Caritasverband und vom Diakonischen Werk in Hannover angeboten und hat zum Ziel, sozial benachteiligten und/oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen bei der Suche nach einem angemessenen bezahlbaren Wohnraum vermittelnd behilflich zu sein, gemeinsam mit ihnen nach Qualifikations- und Ausbildungsmöglichkeiten zu suchen und sie bei der finanziellen Sicherstellung ihrer Lebensgrundlage zu unterstützen. Im Vergleich zu den Pflichtleistungen nach § 41 SGB VII! (Hilfe für junge Volljährige) stellt die Jugendwohnbegleitung eine deutlich kostengünstigere Leistung und Alternative dar.
In der bestehenden Richtlinie ist für die Sach- und Verwaltungskosten eine Pauschale in Höhe von 5.113 € festgelegt, Diese Pauschale besteht mindestens seit dem Jahr 2000. Da diese Sachkosten mittlerweile stark gestiegen und von den Trägern nicht mehr zu kompensieren sind, ist eine Anpassung dringend geboten.


Christine Kastning Norbert Gast Patrick Döring
Fraktionsvorsitzende stl. Fraktionsvorsitzender stl. Fraktionsvorsitzender