Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0320/2021:
Teilhaushalt: 66 Tiefbau
Produkt: 54101 Gemeindestraßen

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 66 Tiefbau
Produkt: 54101 Gemeindestraßen

Antrag,

Auftrag an die Verwaltung (Haushaltsbegleitantrag) bzw. Empfehlung an die Verwaltung
 

Die Verwaltung stellt sind Mittel ein, um alle für beide Richtungen freigegebenen Radwege mit einer Mittenmarkierung zu versehen.

 

Das schließt auch alle nicht-benutzungspflichtigen Radwege ein.

 

Die Markierung muss für die Umsetzbarkeit in der Art ausgeführt werden (z. B. durch eine Reihe von Punkten), dass sie als Hinweis und nicht als verkehrsrechtlich bindende Mittellinie gilt.

Begründung

Hannovers politische Mehrheit sieht keinen weitreichenden Handlungsbedarf, die Situation für den innerstädtischen Radverkehr drastisch und zügig zu verbessern – vielmehr wird die Fahrradinfrastruktur für ausreichend befunden, stellenweise sogar gelobt. Trotz Rügen von Verkehrsverbänden (sogar vom Autolobbyverband ADAC) wähnt sich Hannovers Mehrheitspolitik in einer Fahrradhauptstadt – und hat selbstverständlich Recht.

 

Damit sich die Landeshauptstadt im internationalen Vergleich messen lassen kann, bedarf es lediglich einiger kosmetischer Anpassungen, wie grün-weiße “Velorouten”-Signets, Fahrradstraßen-Beschilderungen (ohne Bevorzugung des Radverkehrs) oder Rotfärbung von Radwegfurten.

 

Zur Vervollständigung des internationalen Goldstandards geht die Landeshauptstadt mit diesem Antrag den letzten Schritt und macht die vermeintlich großzügigen Radwege zu Autobahn gleichen Fahrrad-Rennstrecken – mit einer Mittenmarkierung sehen die Radwege ruck-zuck aus wie in Amsterdam, Oslo, London oder Kopenhagen!

 

Die Vorteile der einfachen, kostengünstigen Markierung liegen auf der Hand:

  • Klarheit über die Befahrbarkeit in beide Richtungen,
  • Überholen wird als solches wahrgenommen,
  • Rechtsfahrgebot wird intuitiv befolgt,
  • Platzangebot (Breite der Fahrspur) lässt die Befahrbarkeit komfortabel einschätzen,
  • Klarstellung, dass mehrspuriges Nebeneinander-Fahren weiterhin ein Privileg des Kraftverkehrs ist.

 

Mit diesem Komfortgewinn wird das zügige, sichere und regelkonforme Befahren aller Radwege zum Kinderspiel (ausgeschlossen: Lastenräder, Dreiräder, Fahrräder mit Anhänger, Mobilitätseingeschränkte, Alte, Kinder und unsichere Fahrer*innen, Fahrräder in nicht-überdurchschnittlich gutem Zustand und zügig Fahrende).

 

 

Julian Klippert

Fraktionsvorsitzender