Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0317/2021:
Teilhaushalt: 66 Tiefbau
Investition: 54101 Gemeindestraßen, Ortstermine zum Fahrradverkehr müssen von der Verwaltung verpflichtend mit dem Fahrrad durchgeführt werden

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 66 Tiefbau
Investition: 54101 Gemeindestraßen, Ortstermine zum Fahrradverkehr müssen von der Verwaltung verpflichtend mit dem Fahrrad durchgeführt werden

Antrag,

folgende Ansatzveränderung in dem/den Finanzplanjahren vorzunehmen:

für 2021 für 2022

wird um 12.500 € 12.500 € erhöht.

Zweck: Alle Mitarbeiter*innen der Verwaltung und alle Politiker*innen müssen Ortstermine, die (auch) den Radverkehr betreffen, verpflichtend mit dem Fahrrad durchführen. Verfügen die Teilnehmenden über kein Fahrrad, so muss ihnen kurzfristig eines zur Verfügung gestellt werden (Anmietung eines dauerhaften Kontingents oder Anschaffung stadteigener Fahrräder, analog zu Kraftfahrzeugen). Satzungen, Vorschriften und Richtlinien sind in dem Zuge entsprechend anzupassen.

Begründung