Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0300/2021:
Teilhaushalt: 61 Planen und Stadtentwicklung
Produkt: 31505 Unterbringung von Personen
Vorlage einer Härtefallregelung für den Erlass von Gebührenrückständen nach Satzung der Unterbringung Geflüchteter und Obdachloser

Informationen:

verwandte Drucksachen:

H-0300/2021 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 61 Planen und Stadtentwicklung
Produkt: 31505 Unterbringung von Personen
Vorlage einer Härtefallregelung für den Erlass von Gebührenrückständen nach Satzung der Unterbringung Geflüchteter und Obdachloser

Antrag zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Definition eines möglichen Härtefalls vorzulegen, u.a. sollen Gebührenrückstände durch verspätete Bescheidzusendung abgedeckt sein.
Auf dieser Grundlage ist eine Härtefallregelung im 2.Quartal 2021 vorzulegen, die vermeidet, dass es durch den Einzug von Gebühren aufgrund der Satzung zur Unterbringung Geflüchteter und Obdachloser zu einer erheblichen Verschuldung (definiert als die Kumulation von Gebührenrückständen von 3 Monaten oder mehr) kommt. Eine Möglichkeit kann der Erlass von Gebühren sein.

Begründung:

Mit der Überarbeitung der Satzung zur Unterbringung Geflüchteter und Obdachloser und der in diesem Zusammenhang einhergehenden Erhöhung der Gebühren zum 01.08.2020 hat die Verwaltung die Finanzierung der Unterbringung auf neue Füße gestellt und einen sicheren rechtlichen Rahmen für die untergebrachten Menschen, die Verwaltungsmitarbeiter*innen und die Betreiber*innen geschaffen. Gleichzeitig gab es Probleme mit dem Informationsfluss und den technischen Abläufen, weswegen es zur Verzögerung der Bescheidzustellung gekommen ist. Durch die Härtefallregelung sollen nun unbillige Härten vermieden werden.


Lars Kelich Dr. Daniel Gardemin Wilfried H. Engelke
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender