Änderungsantrag zum Haushalt Nr. H-0285/2023:
Teilhaushalt: 66 Tiefbau
Ertrag/Aufwand: 13. Aufwendungen für aktives Personal

Inhalt der Drucksache:

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Teilhaushalt: 66 Tiefbau
Ertrag/Aufwand: 13. Aufwendungen für aktives Personal

Antrag zu beschließen:

1. Die Verwaltung schafft ab 2023 dauerhaft eine zusätzliche unbefristete E12-Planstelle im Fachbereich 66 Tiefbau als Stabstelle für eine*n * Fußverkehrsbeauftrage*n. Die jährlichen Personalkosten für diese Planstelle belaufen sich auf 94.000 €. Die zusätzliche Planstelle ist in den Stellenplan aufzunehmen.

2. Im Haushaltsjahr 2023 folgende Ansatzveränderung vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von 23.311.000 Euro
wird um 47.000 Euro
auf insgesamt 23.358.000 Euro erhöht.

3. Ab dem Haushaltsjahr 2024 folgende Ansatzveränderung vorzunehmen:

Der Aufwand in Höhe von 23.834.000 Euro
wird um 94.000 Euro
auf insgesamt 23.928.000 Euro erhöht.

Die Ansatzveränderung soll über das Haushaltsjahr 2024 hinaus fortgeführt werden.

Begründung:

Auch wenn die Belange des Fußverkehrs bereits integraler Teil der städtischen Verkehrsplanung sind, so steht der Fußverkehr doch bisher nicht im Fokus der Verkehrsentwicklung in Hannover. Um die Fußverkehrsqualität in Hannover zu stärken, soll deshalb nach dem Vorbild der Stadt Leipzig ein*e Fußverkehrsbeauftragte*r zentrale Ansprechstelle für die Belange der Fußgänger*innen sein und der Fußverkehr systemisch im Verwaltungshandeln und der zukünftigen Stadtentwicklung implementiert werden. Aufgaben der Koordinationsstelle Fußverkehr sollten dabei u.a. die Erarbeitung von Fußverkehrskonzepten, die Einwerbung von Fördermitteln und die Prüfung von Verkehrs- und Freiraumplanungen hinsichtlich der Belange des Fußverkehrs und der Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Kinderwagen oder Rollatoren sein. Ziel ist es, dass durch gute Fußwege, eine hohe Aufenthaltsqualität, mehr Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit der Fußverkehr in Hannover noch attraktiver wird.