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Teilhaushalt: 67 Umwelt und Stadtgrün
Produkt: 56101 Umweltschutzmaßnahmen
Ertrag/Aufwand: Informations- und Beratungsangebote zur Umwandlung von Schottergärten in naturnahe Flächen
Antrag,
1. Folgende Ansatzveränderung in 2025 vorzunehmen:
Der Aufwand in Höhe von 0 Euro
wird um 30.000 Euro
auf insgesamt 30.000 Euro erhöht.
2. Folgende Ansatzveränderung in 2026 vorzunehmen:
Der Aufwand in Höhe von 0 Euro
wird um 30.000 Euro
auf insgesamt 30.000 Euro erhöht.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem in Hannover ansässigen und in der Sache kundigen Verein, wie beispielsweise dem Umweltzentrum, ein entgeltpflichtiges Informations- und Beratungsangebot zu etablieren, das den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümern in Hannover bei der Umwandlung von versiegelten Flächen (sogenannten „Schottergärten“) in naturnahe und mit der Niedersächsischen Bauordnung vereinbare Flächen behilflich ist.
Begründung
Die Stadtverwaltung und der städtische Ordnungsdienst gehen seit geraumer Zeit mit Kontrollen gegen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken vor, auf denen die Versiegelung von Flächen nicht mit den Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung vereinbar sind. Wer einen sogenannten „Schottergarten“ angelegt hat, wird von der Stadtverwaltung angemahnt und zur Entsiegelung aufgefordert. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld. Anstatt aber den Menschen in Hannover mit Strafen zu drohen, sollte die Stadtverwaltung in Kooperation mit einem lokal ansässigen und sachkundigen Verein Anreize schaffen und den Menschen proaktiv dabei helfen, Schottergärten in blühende und der Artenvielfalt dienliche Flächen zu verwandeln. Auf diese Weise kann der Ausbreitung von Schottergärten effektiver entgegengewirkt werden, weil die Informationskampagnen flächendeckend mehr Menschen erreichen als individuelle Ansprachen durch das Ordnungsamt.
Die für die Bereitstellung des Informations- und Beratungsangebots entstehenden Kosten werden durch das zu zahlende Entgelt sowie einen städtischen Zuschuss an den Kooperationspartner gedeckt. Dieser Zuschuss wird aus Haushaltsmitteln generiert, der aus dem Verzicht auf die Kontrollen des städtischen Ordnungsdienstes auf Privatgrundstücken und die damit einhergehenden Aufwendungen verfügbar wird.